Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress


Jahrzehnt: 0...   1430...   1440...   1450...   1460...   1470...   1480...   1490...   
Anzeigejahr: 1470   1471   1472   1473   1474   1475   1476   1477   1478   1479   

Monate:
Alle
(Unbekannt)
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
  Tage mit Einträgen: [Alle Tage] 0. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 9. 10. 14. 15. 17. 18. 21. 22. 24. 25. 28. 30. 31.
7 Einträge:

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Literaturbeleg

desgleichen (wie Reg. Nr. 274) an alle Vögte und Bürgermeister im Bistum Konstanz.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Literaturbeleg

desgleichen (wie Reg. Nr. 274) an Bürgermeister und Rat von Luzern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

an den Papst: er habe um Bestätigung Ottos nachgesucht, was der Papst nicht getan hätte. Als ^»Advocatus«^ wurde Friedrich III. gebeten, die Wahl zu schützen. Die Wahl sei zudem gesetzlich, so daß die Nichtbestätigung eine Verachtung der deutschen Nation sei. Die Konstanzer Kirche werde in Streit und Ausgaben versetzt, und das Bistum sei so verarmt, daß der Bischof nicht genügend Unterhalt habe.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 07 10 Köln
Original

Reg Fr.III.: 23-618
befiehlt Gf. Ulrich von Württemberg Anerkennung Otto von Sonnenberg.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 07 10 Köln
Kopial

Reg Fr.III.: 23-620
befiehlt allen Reichsuntertanen Anerkennung und Unterstützung des Otto von Sonnenberg, Bf. von Konstanz

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 07 10 Köln
Kopial

Reg Fr.III.: 23-619
befiehlt der gesamten Geistlichkeit des Bistums Konstanz Unterstützung des Otto von Sonnenberg.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Kopial

an alle Getreuen des Reichs. Da nach altem Herkommen in deutschen Landen die von Kapiteln gewählten Bischöfe ihre Länder regieren und Otto von Sonnenberg zum Bischof von Konstanz gewählt wurde, jedoch von seiten Ludwigs von Freiberg, der nie Domherr zu Konstanz war, aufgrund päpstlicher Briefe Beeinträchtigung geschieht, hat eine Reichsversammlung das Vorgehen des Papstes in keiner Weise als ^lidlich^ erklärt; der Kaiser will das heilige Reich deutscher Nation und die Bistümer bei ihrem alten Herkommen schirmen. Er habe Heinrich von Randegg und dem Domkapitel befohlen, die Besitzungen des Hochstifts zu schützen und gebietet allen Reichsangehörigen bei Verlust ihrer Rechte und den durch die Landfrieden von Regensburg und Augsburg erstreckten Strafen, dem Freiberger keinerlei Hilfe zu leisten, hingegen Otto und Heinrich von Randegg beizustehen, damit die deutsche Nation ^sölichs inbruchs und gewalts frömbder gezung entladen blibe^ und das Bistum Konstanz nicht weiter geschädigt werde.