7 Einträge:
| publiziert: Regg.F.III. | 1475 04 08 | Köln |
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befiehlt der Stadt Konstanz Unterstützung von Otto von Sonnenberg als gewähltem Bischof von Konstanz |
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| unveröffentliche Sammlung | 1475 04 08 | Köln |
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verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein. |
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| unveröffentliche Sammlung | 1475 04 08 | Köln |
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teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| publiziert: Regg.F.III. | 1475 04 08 | Köln |
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gebietet seinem Schwager Graf Ulrich von Württemberg, dem vom Konstanzer Kapitel zum Bischof gewählten Otto von Sonnenberg gegen seine Widersacher beizustehen, und verbietet ihm, Ludwig von Freiberg zu unterstützen. |
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| unveröffentliche Sammlung | 1475 04 08 | Köln |
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teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| publiziert: Regg.F.III. | 1475 04 08 | Köln |
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teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen. |
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| publiziert: Regg.F.III. | 1475 04 08 | Köln |
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befiehlt der Stadt Überlingen und den Bodenseestädten Unterstützung von Otto von Sonnenberg als gewähltem Bischof von Konstanz |
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