Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):
würde

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 07 21 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0764
befreyt die Judenschaft zu Frankfurt von aller Schatzsteuer auf fünf Jahre, es wäre denn, dass er (der Römische König) in dieser Zeit Kaiser würde, da sie sich mit ihm abgefunden hat, "von solicher stewr und erung wegen die sie uns zu geben nach emphahung unser kuniglichen crone pflichtig sind.".

 

publiziert: Chmel
 1446(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 2216
bevollmächtigt den Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein und Churfürsten, dem Erzbischof Dietrich von Köln, falls er von demselben angerufen würde, wider die in des Reiches Acht und Aberacht gesetzte Stadt Soist zu Hülfe zu kommen und das Reichs-Banner wider sie im Felde zu führen.

 

publiziert: Chmel
 1467 01 07 Graz
Reichsregister

Chmel: 4853
erlässt ein Patent, dass er einen Befehl an den Magistrat der Stadt Augsburg gegeben habe, den Schutz- und Schirmbrief für die Adelgosz, falls keine Ausgleichung mit den Verwandten des Conz Geyr zu Stande gebracht würde, zu widerrufen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1468 05 17 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 24-209 †
bittet Papst Paul II., dem nachzukommen, was Laurentius Blumenau von ihm in Sachen des Deutschen Ordens begehren würde.

 

publiziert: Chmel
 1469 06 12 Graz
Reichsregister

Chmel: 5593
bestätigt die Verschreibung, wodurch Balthasar von Gebsattel dem Bernhard Öselberger von Weiltingen von ettlichen Reichslehengütern, zu Kannel gelegen, die Hälfte verschrieben hat zur Nutzung, bis seine Forderung von 170 Gulden Rhein. abgezahlt seyn würde.

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 02 17 Wien
Literaturbeleg

teilt Rat von Wiener Neustadt mit, er könne jetzt keinen Probierer für rhein. Goldgulden des ksl. Münzmeisters daselbst schicken, sollen einige Münzen zurückhalten, Probierer würde später geschickt

 

publiziert: Chmel
 1471 08 19 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6424
erklärt, dass der Beytritt des Herzogs Sigmund von Oesterreich zu dem verordneten Landfrieden ihm bey der Erfüllung dessen, wozu er sich vor Anfang desselben gegen den Herzog von Burgund, Herzog Ludwig von Bayern, Grafen Leonhard von Görz verbindlich gemacht, oder falls er zur Erledigung Herzogs Christoph von Bayern etwas vornehmen würde, kein Hinderniss machen soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 09 Niederbaden
Literaturbeleg

dankt Kf. Albrecht Achilles für Zusage, nach Ungarn Gesandte schicken zu wollen; Albrecht möge dies. am St. Jacobstag (25. Juli) zu Linz haben, wo auch ksl. Gesandte sein werden; würde es gern sehen, wenn Albrecht nach Niederbaden zu ihm köme und von da mit nach Trier (der Tag solle dort am 12. August stattfinden) zöge

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 18 Straßburg
Original

an Kf. Albrecht Achilles: dieser werde über die poln. Gesandtschaft durch seine Räte unterrichtet sein; bittet ihn, dafür zu sorgen, daß auf dem Tage zu Troppau ("Broda") nichts endgültiges beschlossen werde, sondern alles auf den Tag zu Augsburg geschoben würde

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 02 15 Andernach
Original

Reg Fr.III.: 32-970
fragt Kf. Albrecht von Brandenburg, ob dieser die hier gelegene grosse haubt buchssen des Eb. (Adolf II.) von Mainz benötige, andernfalls würde er dem Eb. gestatten, sie wieder heimfuren zu lassen, weil sie jede Nacht aufwendiger Bewachung bedürfe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1480 08 03 Wien
Literaturbeleg

Ausgleichsverhandlungen des Hz. Georg von Bayern mit Kg. Mathias Corvinus v. Ungarn hat letzterer abgelehnt; K.F. hat Georg weitere Verhandlungen zwar nicht verbieten können, hält diese aber für aussichtslos; bittet daher Kf. Albrecht Achilles, auf Reichstag zu verhindern, daß Hilfeleistung von Ergebnis dieser Verhandlungen abhängig gemacht würde

 

unveröffentliche Sammlung
 1484 11 01 Linz
Literaturbeleg

dankt Kf. Albrecht Achilles für die dem Bf. Augsburg erteilte Antwort, bittet ihn zur Rettung von Korneuburg um schleunige Hilfe; hiermit würde auch Wien gerettet; jüngste Niederlage war nicht so bedeutend, als der Kf. vielleicht meine

 

publiziert: Chmel
 1487 12 25 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8201
gibt dem Jacob Ehinger, Bürger zu Ulm, die Freyheit, dass, wenn in seinem Gerichte des Dorfes Illerrieden die 12 Urtheiler bey einander nicht seyn mögen, alsdann derselben 7 oder mehr und nicht darunter, alle Macht zu Urteilen haben, und eine jede Person, die wegen begangenen Frevels in das Gericht daselbst gebracht würde, im Rechten zu antworten schuldig seyn, auch alle Schuldner gepfändet werden mögen und sollen etc.

 

publiziert: Chmel
 1488 03 27 Kempten
Reichsregister

Chmel: 8265
sagt der Stadt Schwäbisch Werd zu, dass er, wenn sie künftig wegen der Stadtsteuer und dem Ammanamtsgelde daselbst, so den Marschällen zu Pappenheim versetzt gewesen, nun hinfüro aber jährlich zu kaiserlichen Handen gereicht werden sollen, durch die gemeldten von Pappenheim oder Jemand andern angelangt würde, sie vertreten und schadlos halten werde

 

publiziert: Chmel
 1490 07 20 Linz
Reichsregister

Chmel: 8573
verordnet, dass, wenn Jemanden an den in die Reichspflege Weissenburg am Nordgau gehörigen Dorfgerichten Kaldorff und Wenngen, Weisung zu thun aufgelegt würde, er solche Weisung mit unverleumdten Leuten thun mag und nicht wie bisher eine unziemliche Gewohnheit daselbst gewesen, mit den Urteilsprechern zu thun schuldig seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1491 08 29 Linz
Reichsregister

Chmel: 8707
verordnet, dass künftig an dem Reichshofgerichte zu Rotweil ein Jeder, der wegen Ungerhorsams der Fürheischung in Reichsacht erkannt würde, sich durch einen bevollmächtigten Anwald entschuldigen mag, und nicht, wie vorhin, es persönlich zu thun schuldig sey.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):


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