Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Chmel
 1491 08 29 Linz
Reichsregister

Chmel: 8707
verordnet, dass künftig an dem Reichshofgerichte zu Rotweil ein Jeder, der wegen Ungerhorsams der Fürheischung in Reichsacht erkannt würde, sich durch einen bevollmächtigten Anwald entschuldigen mag, und nicht, wie vorhin, es persönlich zu thun schuldig sey.
Reichsregister:V 79v