Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Detailansicht
| publiziert: Chmel |
1490 07 20 | Linz |
Reichsregister
Chmel: 8573 |
|
verordnet, dass, wenn Jemanden an den in die Reichspflege Weissenburg am Nordgau gehörigen Dorfgerichten Kaldorff und Wenngen, Weisung zu thun aufgelegt würde, er solche Weisung mit unverleumdten Leuten thun mag und nicht wie bisher eine unziemliche Gewohnheit daselbst gewesen, mit den Urteilsprechern zu thun schuldig seyn soll. |
|
|