Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 184):
dieser

publiziert: Chmel
 1440 Wien
Reichsregister

Chmel: 0187
Privilegienbestätigung bestätigt zwey Briefe vom R. K. Albrecht, womit dieser dem Peter Pachlein und seinen Söhnen Johansen und Sigmunden erlaubt hat, dass sie durch 10 Jahre jährlich 4 Ballen mit Gewand herab ins Herzogthum Oesterreich mauth- und zollfrey führen und dem königl. Hof überall folgen, und daselbst wälsche Weine und "anders swäres Getränk ohne alle ungelt" kaufen und verkaufen mögen.

 

publiziert: Chmel
 1440 05 03 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 0025
befiehlt Wolfgang Reuter, Rudolf von Starhemberg innerhalb von 14 Tagen zu befriedigen, andernfalls dürfe sich dieser selbst klaglos halten

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 02 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0218
bestätigt einen inserirten Brief K. Albrecht II. von 1439, wodurch dieser zugleich als Herzog von Oesterreich dem Georg Scheck vom Walde, Ritter, und s. Erben zu ewigen Zeiten in und bey der Veste Aggstein und den unter derselben liegenden und dazu gehörigen Häusern eine Fürstenfreyung verliehen hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 02 08(keine Ortsangabe)
Original

bestätigt und inseriert die Urkunde König Albrecht I von 1301 Dezember 29 Speier, in der dieser die Jahresspende Herzog Rudolfs von Weizen und Wein an die Burgkapelle d.do. 1298 Dezember 20 Nürnberg bestätigte

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 03 16 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

beauftragt Erzbischof Dietrich von Köln, die Brüder Heinrich und Konrad von Pappenheim, in deren Besitz sich noch Urkunden zur Sache zwischen Haupt von Pappenheim und Konrad von Freiberg befänden, zur Übergabe dieser Dokumente anzuhalten. Sollten sich die Brüder weigern, die Schriftstücke zu übergeben, wird der Erzbischof ermächtigt, sie an Stelle des Königs gerichtlich zu laden und zu prozedieren.

 

publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0870
erklärt, dass, nachdem Gumprecht von Neunar, Erbvogt der Kirche zu Köln, gleich seinen Vorfahren, Erbvögten derselben Kirche, das Recht gehabt, das Pferd, worauf der König zu Köln eingeritten, für sich zu behalten, es aber auf des Königs Ersuchen ihm wieder gegeben habe, dieser sein guter Wille und die Zurückstellung des Pferdes demselben, oder seinen Erben und Nachkommen, Erbvögten zu Köln, unnachtheilig seyn soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 06 01 Wien?
Literaturbeleg

schreibt Hz. Heinrich von Bayern in Sachen der Mißachtung seines Friedgebots durch Hz. Ludwig d. J. von Bayern, gibt ihm Vollmacht in dieser Sache

 

publiziert: Chmel
 1442 07 21 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0764
befreyt die Judenschaft zu Frankfurt von aller Schatzsteuer auf fünf Jahre, es wäre denn, dass er (der Römische König) in dieser Zeit Kaiser würde, da sie sich mit ihm abgefunden hat, "von solicher stewr und erung wegen die sie uns zu geben nach emphahung unser kuniglichen crone pflichtig sind.".

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 07 25 Frankfurt
Literaturbeleg

hat Eberhard Truchseß v. Waldburg seine Herrschaft Scheer und Friedberg mit allem Zubehör pfandweise innezuhaben erlaubt; dieser darf nun alle dem Haus Österreich zugehörigen Stücke, Gülten und Güter für sich einlösen oder sie notfalls in Besitz zu nehmen, damit dem Haus Österreich keine Rechte verloren gehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 09 12 Mülhausen
Kopial

gebietet Ulm und anderen Städten, die Pfandinhaber zu Hohenberg sind, den von den von Rottenberg auf seinen Befehl hin verhafteten Juden Lewe gen. Walch von Grüningen in dieser Haft zu belassen

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1844
bestätigt dem Juden Seligman insbesondere auf 5 Jahre die Gnade, welche K. Sigmund der Judenschaft zu Ulm insgemein auf gewisse Zeit gegeben und Er (K. Friedrich) auf 5 Jahre bestätigt hat, dass sie in dieser Zeit ihre ausstehenden Schulden einbringen mag, und dass Niemand von denselben durch den röm. König oder Kaiser gefreyet werden kann.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 05 05 Wien
Original

Reg Fr.III.: 24-37
schreibt an den Hochmeister des Deutschen Ordens, dieser möge dem Ordensuntertanen Niclaus Rybe ein Lehngut geben

 

publiziert: Chmel
 1446 05 26 Wien
Reichsregister

Chmel: 2094
erlässt einen Befehl an die "gemaine Landschaft an der Tunaw, am Lechrain, auch vor und in dem Gebirge" und andere Landschaften des Herzogs Ludwig von Bayern, dass sie dem Herzog Heinrich in dieser Berichtigungs-Angelegenheit gehorsam seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1446 06 12 Wien
Reichsregister

Chmel: 2105
bestätigt das Vermächtniss des Grafen Wilhelm zu dem Vorchtenstein, welcher dem Friedrich Herrn zu Hohemberg, königl. Rathe, als seinem Freunde sein Wapen auf den Fall, dass er ohne männliche Leibeserben sterben sollte, vermacht hatte, da jetzt dieser Fall eingetreten war, Wappenbrief.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 10 Wien
Literaturbeleg

erkennt, daß die Forderung des Anwalts der Gff. von Oettingen, daß der der Stadt Lauingen sich mit Vollmacht Hz. Ludwigs ausweise, für unstatthaft, weil dieser nicht für denselben, sondern für die Stadt Klage führe

 

publiziert: Regg.F.III.
 1448 04 20 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 14-405
gebietet Hz. Otto von Mosbach, nach dieser das Landgericht Sulzbach übernommen, Prozesse gg. Heroldsberg einzustellen (Geuder)

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 184):


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