Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0870
erklärt, dass, nachdem Gumprecht von Neunar, Erbvogt der Kirche zu Köln, gleich seinen Vorfahren, Erbvögten derselben Kirche, das Recht gehabt, das Pferd, worauf der König zu Köln eingeritten, für sich zu behalten, es aber auf des Königs Ersuchen ihm wieder gegeben habe, dieser sein guter Wille und die Zurückstellung des Pferdes demselben, oder seinen Erben und Nachkommen, Erbvögten zu Köln, unnachtheilig seyn soll.
Reichsregister:O 173v-174r
Empfänger:Neuenahr, Gf. Gumprecht von