Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):
thun

publiziert: Chmel
 1470 05 28 Völkermarkt
Reichsregister

Chmel: 6035
verleiht dem Herzog Ludwig von Bayern, (Pfalzgrafen bey Rhein, Grafen zu Veldenz) in seiner Abwesenheit die Regalien und Lehen. Er soll einstweilen, bis er es persönlich beym Kaiser thun könne, dem Erzbischof Adolph von Mainz den Huldigungseid ablegen, bis zum St. Michaelstag.

 

publiziert: Chmel
 1471 08 14 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6407
erklärt, nachdem er zur Beförderung des allgemeinen Zuges und Widerstand gegen die Türken einen allgemeinen Frieden im Reich angeordnet hat, dass dieses dem Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, der diesen Frieden zu halten zugesagt hat, an seinen Einigungen und Bündnissen, die er mit Etlichen hat, keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Chmel
 1471 09 03 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6448
erklärt, dass dem Erzbischof Ruprecht von Köln, der den am jüngsten Reichstag zu Regensburg angeordneten Landfrieden angenommen hat, dieses gegen seinen Bruder Herzog Friedrich von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1472 01 25 Wien
Original

Reg Fr.III.: 10-341, 11-425
Chmel: 6518
erklärt, dass den Gebrüdern Ernst und Albrecht, Herzogen von Sachsen, welche sich verbindlich machten, den allgemeinen Landfrieden zu halten, diese Zusage an ihren Bündnissen und Einigungen keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Chmel
 1487 07 16 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8103
verleiht dem Abte von Weissenau das Gericht über seine Untersassen, und befiehlt, dass alle, welche daselbst Klag thun wollen, nur vor ihrem Gerichte Recht suchen sollen.

 

publiziert: Chmel
 1487 11 07 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8179
erlässt ein Patent ins Reichs, dass man den Jacob und Hanns Vittel, Vettern, welche wider den auf nächstgehaltenen Tag zu Frankfurt beschlossenen und ausgeschriebenen Frieden, Ulrichen Schaller und Hannsen Hasslach auf des Reiches Strassen angegriffen, gefänglich in das Schloss Adeltzheim geführt und allererst hernach der Stadt Augsburg, deren Diener dieselben Gefangenen sind, ihre Feindsbriefe zugesandt und darum mit ihren Helfern in die Reichsacht erklärt worden sind, und ihre Helfer, ihr Leib und gut aufhalten, fahen, bekümmern und wider sie verfahren soll, als sich gegen des Reichs offenbare Aechter zu thun gebührt.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1488 01 23 Innsbruck
Kopial

Reg Fr.III.: 23-730
Chmel: 8214
erlässt ein Patent ins Reich und ersucht, dass man den Ludwig von Habsperg und seine Helfer, welche wider den auf nächstgehaltenem Tage zu Frankfurt ausgeschriebenen Frieden, das Gotteshaus Rockenburg eingenommen, dessen Armenleuten in andere Hände mit Huldigung und Diensten gedrungen und darum in des Reichsacht verfallen sind, fahen, und mit ihnen, ihrem Leib und Gütern handeln solle, wie sich mit offenbaren Aechtern zu thun gebührt.

 

publiziert: Chmel
 1489 01 21 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8367
bevollmächtigt den Hanns Schuchlin in Schwaben, Franken und Elsass, die Weinfälscher nach der nächstergangenen kaiserl. Verordnung und Satzung zu strafen, und erlässt zugleich den Befehl an alle Fürsten, Prälaten, Grafen etc. der vorgenannten Länder, den Schuchlin daran nicht zu hindern, sondern ihm Beystand zu thun.

 

publiziert: Chmel
 1489 06 20 Trient
Reichsregister

Chmel: 8435
erklärt, dass Haug Graf zu Montfort mit dem in der zur Grafschaft erhobenen Herrschaft Rotenfels aufzurichten erlaubten Landgerichte über Niemand andern, als die Seinigen, wie es der Kaiser schon vorhin declarirt hat, richten und diese Erklärung dem Grafen und seinen Erben "in all andere Weg an seinem väterlichen Erbe, Gnaden und Freyheiten etc. nicht verhindern, irren, noch Abbruch thun soll."

 

publiziert: Chmel
 1490 04 26 Linz
Reichsregister

Chmel: 8550
hebt das aus bewegenden Ursachen an Philipp den ältern, Herrn zu Weinsperg, erlassene Verboth, sich der den Herren zu Weinsperg gegebenen Freyheit, goldene Münzprägung in den Städten Basel, Frankfurt und Nördlingen zu gebrauchen, wieder auf und erlaubet diese Prägung hinfüro zu thun.

 

publiziert: Chmel
 1490 07 20 Linz
Reichsregister

Chmel: 8573
verordnet, dass, wenn Jemanden an den in die Reichspflege Weissenburg am Nordgau gehörigen Dorfgerichten Kaldorff und Wenngen, Weisung zu thun aufgelegt würde, er solche Weisung mit unverleumdten Leuten thun mag und nicht wie bisher eine unziemliche Gewohnheit daselbst gewesen, mit den Urteilsprechern zu thun schuldig seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1491 08 29 Linz
Reichsregister

Chmel: 8707
verordnet, dass künftig an dem Reichshofgerichte zu Rotweil ein Jeder, der wegen Ungerhorsams der Fürheischung in Reichsacht erkannt würde, sich durch einen bevollmächtigten Anwald entschuldigen mag, und nicht, wie vorhin, es persönlich zu thun schuldig sey.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1492 10 24 Linz
Original

Reg Fr.III.: 16-224
Chmel: 8862
erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

 

publiziert: Chmel
 1492 11 16 Linz
Reichsregister

Chmel: 8869
entledigt den Bischof Georg zu Chiemsee von dem in der Hülfe, so auf nächstgehaltenem Tage zu Nürnberg dem Kaiser und dem Röm. König zu thun beschlosen worden, auf ihn gemachten Anschlag per 468 fl., weil er keine Regalien und Lehen vom Reiche hat, noch in solche Anschläge gehört.

 

publiziert: Chmel
 1493 04 17 Linz
Reichsregister

Chmel: 8932
bestätigt der Stadt Ahe (Aach) die Freyheit, dass sie, so weit ihre Zwing und Bann reichen, Geboth und Verboth thun und alle Rechte haben mag, wie die Stadt Mengen, und verleiht ihr die Gnade, in ihren Zwingen und Bannen Steinbrüche zu gebrauchen und an dem Wasser Ahe auf ihren Gründen eine oder mehrere Mühlen zu bauen.

 

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):


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