Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress


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6 Einträge:

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2334
verleiht dem Grafen Hugo von Montfort die hohen Gerichte und Herrlichkeiten in dem Algew, die halb durch Absterben seines Bruders Grafen Rudolph erblich an ihn gekommen und halb von seinem Bruder Ulrich Grafen von Montfort erkauft worden sind.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2332
willigt ein in die Lösung von 3 Fuder Weingülte (welche K. Albrecht II. denen von Ellerbach für 200 Mark Silber auf dem Reichshof zu Kohlberg, der dem Kloster Zwiefalten jetzt gehört, verschrieben hatte), die dasselbe Kloster von den Gebrüdern Pupilin, Burghard und Heinrich von Ellerbach um 1450 Gulden Rh. an sich gekauft und eingelöst hat

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2333
verleiht dem Grafen Hugo von Montfort, als Vormund seines Brudersohnes Wilhelm von Montfort, die Herrschaft Prettengö und Tafans mit der Vogtey zu Curwllden und dazu die Herrschaft Werdemberg.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2336
erlaubt dem Grafen Hugo von Montfort, in seinem Dorfe zu der Langen Argen "ain kauff und gredhaus zu machen, und darinn gredgelt, messgelt und waggelt von kauffmanschafft und gut das darein gefurt wirdt zu nemen," auch einen Jahrmarkt am St. Martinstage und einen Wochenmarkt alle Freytag im Dorfe zu halten.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2337
verleiht das Gut, genannt die zerbrochene Zelle, so der Graf Wilhelm von Montfort sel. als Eigen an sich erkauft und doch zu mehrerer Sicherheit von weiland K. Albrecht "als ferr es vom reiche lehen wär" zu Lehen empfangen, dessen Sohn aber, Graf Hugo von Montfort "Josen dem jungen Huntbiss und Ytel Hundbys dem ältern von Ravenspurg" verkauft hatte, denselben Huntbissen "so ferre das von dem reiche lehen ist."

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2335
gibt seinen Willen dazu, dass Graf Hugo von Montfort von seinem Bruder Grafen Ulrich die hohen Gerichte zu der Langenargen, die vormals zu der Herrschaft Tettnang gehört haben und Reichslehen sind, durch Kauf an sich gebracht, erlaubt, dass dieselben beym Schlosse Argen gehalten werden, und belehnt ihn damit.