Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 69):
begeben

publiziert: Regg.F.III.
 1443 11 12 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 14-219
bittet Bf. Georg von Brixen, da er (F.) sich demnächst nach Graz und von dort alsbald nach der Etsch zu begeben beabsichtige, um Nachrichten über den letzten Landtag zu Meran und um Rat darüber, ob er seinen Weg durch das Innthal oder über Bruneck (im Pulstertal an der Rienz) nehmen solle

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 02 09 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 26-498
teilt Ulrich von Rosenberg mit, daß sich seine Räte auf Reminiscere nach Regensburg begeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1450 02 25 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gebietet Propst von Klosterneuburg, sich zu den kgl. Räten nach Wien zu begeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1453 06 16 Graz
Literaturbeleg

befiehlt dem Abt des Klosters St. Paul sich ohne Verzug wegen der Verhanldung um Schloss Mahrenberg zu ihm zu begeben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1456 09 10 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 9-155 †, 15-118 †
antwortet den Kff. auf ihre Bitte, sich persönlich ins Reich zu begeben, er wolle darüber nachdenken.

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 05 16 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Hans Enzersdorfer mit, dass er sich in Kürze nach Wien begeben und dort seine Angelegenheit beraten werde. Er solle Stefan Kormozy, Burggrafen zu Teben, unterweisen, dass er nur dem Kaiser folgen solle

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 05 16 /ca. Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Stefan Kormozy, Burggraf zu Teben mit, dass er sich in Kürze nach Wien begeben und dort seine Angelegenheit beraten werde. Er solle das urfar auch weiterhin gegen die Widersacher des Kaiser bewahren

 

publiziert: Chmel
 1459 06 18 Wien
Original

Chmel: 3715
befiehlt den Städten Krems und Stein, den Märkten und Dörfern in der Wachau in dem Feldgerichte bei Krems und den anderen daselbst Wohnhafften sich aufs beste zum Kriege zu rüsten und sich ohne Verzug unter dem Kommando des Hans Frodnacher, Pfleger von Krems ins Feld zu begeben, weil ein ungar. Einfall bevorstehe.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1459 10 12 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-260D
befiehlt Bf. Johann (III.) von Eichstätt, sich nach Mantua zu begeben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 11 16 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

teilt Stadt Meran mit, dass er ihr Schreiben erhalten habe und dass er sich in Kürze nach Wien begeben werde, wo er die Angelegenheit verhandeln werde

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 01 25 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt dem Hans Frodnacher, seinem Rat, die Überschreibung der Stadt Weitra von Georg v. Volkersdorf auf Zdenko v. Sternberg mit und befiehlt ihm, sich nach Weitra zu begeben, um die Stadt von Volkersdorf im Namen des Kaisers zu empfangen und sie an Sternberg zu übergeben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-771, 4-375D
verbietet Bürgermeistern und Rat unsers kuniglichen stuls und stat Aachen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-772D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Basel, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-773D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-776D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Straßburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-777D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Regensburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-778D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Speyer, Weißenburg und Landau, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-779D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Wimpfen, Schweinfurt und Windsheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-780D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Hagenau, Schlettstadt, Colmar, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehnheim, Münster im St. Gregoriental, Rosheim und Türkheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-781D
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl, Donauwörth, Bopfingen und Aalen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 69):


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