Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-779 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Wimpfen, Schweinfurt und Windsheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.
Druckbeleg: Bachmann, Briefe und Acten / n. 453