Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
unnachtheilig

publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0870
erklärt, dass, nachdem Gumprecht von Neunar, Erbvogt der Kirche zu Köln, gleich seinen Vorfahren, Erbvögten derselben Kirche, das Recht gehabt, das Pferd, worauf der König zu Köln eingeritten, für sich zu behalten, es aber auf des Königs Ersuchen ihm wieder gegeben habe, dieser sein guter Wille und die Zurückstellung des Pferdes demselben, oder seinen Erben und Nachkommen, Erbvögten zu Köln, unnachtheilig seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1487 08 23 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8136
erklärt, dass das Wiederrugen, wozu Conrad Steiger von Tübingen in längst vergangener Zeit seiner ohne Vormund vollbrachten Minderjährigkeit, wegen der einer Frauen im Dorfe Bühel gemachten Nachrede, gerichtlich erkannt worden, seiner Ehre unnachtheilig seyn soll.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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