Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 38):
seyn

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0870
erklärt, dass, nachdem Gumprecht von Neunar, Erbvogt der Kirche zu Köln, gleich seinen Vorfahren, Erbvögten derselben Kirche, das Recht gehabt, das Pferd, worauf der König zu Köln eingeritten, für sich zu behalten, es aber auf des Königs Ersuchen ihm wieder gegeben habe, dieser sein guter Wille und die Zurückstellung des Pferdes demselben, oder seinen Erben und Nachkommen, Erbvögten zu Köln, unnachtheilig seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 01 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 1013
bestätigt einen Freiheitsbrief K. Karl des IV. vom Jahre 1376, "geben zu Ach, Mittwoch vor S. Margaretentag," dass die von der Stadt Reuse jedesmahl zur Zeit der Wahl eines römischen Königs das Wahlgemach bauen, und zwischen derselben Stadt und dem Schlosse Capellen ewiglich zollfrey seyn sollen. (Auszug aus K. Karls IV. Brief.)

 

publiziert: Chmel
 1442 08 27 Straßburg
Kopial

Chmel: 1046
verschreibt sich gegen den Grafen Friedrich von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch, dass der ihm vom Grafen gegebene (sub dat. Strassburg, Montag nach Bartholomä 1442) inserirte Brief, womit sich derselbe anheischig gemacht hat, seine Forderung und Zusprüche, so er zu ihm, als ältesten und regierenden Fürsten des Hauses Oesterreich hat, bey seinen (des Königs) Lebzeiten anstehen zu lassen, nach seinem Tode der gedachten Forderung unschädlich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 11 15 Basel
Reichsregister

Chmel: 1229
gibt dem Propst und Convent zu Interlaken, Ordens St. Augustin, einen Willebrief über den ihnen verkauften halben Theil des Schlosses und der Herrschaft Rinkenberg, so sie als Eigen besitzen und davon dem Reiche zu dienen nicht pflichtig seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1443 06 13 Wien
Reichsregister

Chmel: 1463
befiehlt allen Leuten, die auf den Gütern und Gründen deren von Blumenegg und Heinrich von Newenfels ansässig sind, denselben gehorsam zu seyn, wie andere Hintersassen.

 

publiziert: Chmel
 1444 09 18 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1753
erlässt Executionsbriefe an die Bischöfe von Passau und Regensburg, an die Herzoge Albrecht, Heinrich und Ludwig dem jüngern von Bayern, an den Statthalter des Königs von Dänemark und an die Stadt Regensburg, dem Fraunberger zur Erlangung des Seinigen behülflich zu seyn.

 

publiziert: Chmel
 1445 08 27 Wien
Reichsregister

Chmel: 1953
Legitimation erklärt die Legitimation des Stephan, Sohnes des Philippinus de Abbatibus von Mantua für ungültig; so weit zum Praejudiz der rechtmässigen Söhne derselbe Stephan successionsfähig seyn oder werden sollte.

 

publiziert: Chmel
 1446 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2079
erlässt ein Patent ins Reich, dass man wegen etwaigen Forderungen an die Herzoge von Bayern die Bürger der Stadt Ingolstadt nicht angreifen, beschädigen, aufhalten, bekümmern noch beschweren soll, sondern sie mögen bey ihrer Freyheit, für die Fürsten von Bayern nicht verbunden seyn, unangetastet bleiben.

 

publiziert: Chmel
 1446 05 26 Wien
Reichsregister

Chmel: 2094
erlässt einen Befehl an die "gemaine Landschaft an der Tunaw, am Lechrain, auch vor und in dem Gebirge" und andere Landschaften des Herzogs Ludwig von Bayern, dass sie dem Herzog Heinrich in dieser Berichtigungs-Angelegenheit gehorsam seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1446 07 30 Wien
Reichsregister

Chmel: 2123
erklärt, dass Johann von Stralen wegen der wider Franken von Börssel erlangten Erklärung der Reichsacht die Bürger der Stadt Briel an Leib und Gut nicht bekümmern mag, und ob auf solche Acht etwas angestastet worden, soll es ledig seyn.

 

publiziert: Chmel
 1446 09 14 Wien
Reichsregister

Chmel: 2148
trifft mit Ber Rechperg von Hohenrechberg und Barbara Marschalin Witwe (auch von Hohenrechperg) seiner Schwester, welche die von K. Carl IV. an Herzog Friedrich von Teck für schuldige 1000 Mark Silber verpfändete Stadtsteuer von Augsburg erblich erlangt haben, die Uebereinkunft, dass sie die Quittungen für 6 Jahre nacheinander gleich jetzt erhalten und somit für die 1000 Mark Silber bezahlt seyn sollen, nach diesen 6 Jahren soll die Stadtsteuer dem Reiche wieder ledig seyn.

 

publiziert: Chmel
 1447 10 30 Wien
Reichsregister

Chmel: 2373
freyet den Hanns Lutz von Reicholczried, welchen der Abt Pelegrin von Kempten als seinen eigenen Mann dem Reiche ledig gelassen, also, dass er künftig des Reichs Freyer seyn soll nach Art der freyen Leute in dem Algew und auf der Lutkircher-Haide.

 

publiziert: Chmel
 1452 07 04 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2895
gibt dem Wiprecht von Helmstatt auf seine Bitte auf 1 Jahr einen Lehens-Urlaub, um in dieser Zeit sein vermeintliches Recht zu erweisen auf jene Lehen, die er früher als Lehensträger seiner Hausfrau von ihm als Römischer König empfangen hatte, die nach ihrem Tode auf seinen Sohn und nun auf ihn gekommen seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1452 09 20 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2943
gibt dem Jose Gries von Gritzis und seinen Leibeserben und Nachkommen männlichen Geschlechts die Freyheit, dass sie freyen Landgerichten als andere Nieder-Freyen beysitzen und Landrichter seyn mögen.

 

publiziert: Chmel
 1455(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 3472
Privilegienbestätigung der Leute des hintern Bregenzer Waldes, die zur Herrschaft Feldkirch gehören, und bestimmt, dass alle neuen Besitzer von Gütern steuerbar seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1455 02 17 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3305
befiehlt allen denen, welche die Lehenstücke und Güter, so weiland Erasmus Ramsperger verliehen hat, innehaben und besitzen, oder bauen, künftighin dem Sebastian Pflueg als des Reichs Lehenmann zu dienen, und damit gewärtig zu seyn.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 38):


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