Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):
kann

unveröffentliche Sammlung
 1442 12 04 Feldkirch
Original

befreit als Gerhab (Vormund) der Grafen Hermann II., Johann III. und Georg I. von Montfort die von Lienhart Metzger zu Bregenz und dessen Frau Berchta Lütoltin (Leutold) sel. in die St. Gallen Pfarrkirche zu Bregenz auf Unser Lieben Frauen Altar gestiftete Pfründe von allen Abgaben an die Grafen, insbesondere auch vom Erbrecht, so daß jeder Kaplan frei über sein Vermögen verfügen kann

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1844
bestätigt dem Juden Seligman insbesondere auf 5 Jahre die Gnade, welche K. Sigmund der Judenschaft zu Ulm insgemein auf gewisse Zeit gegeben und Er (K. Friedrich) auf 5 Jahre bestätigt hat, dass sie in dieser Zeit ihre ausstehenden Schulden einbringen mag, und dass Niemand von denselben durch den röm. König oder Kaiser gefreyet werden kann.

 

publiziert: Chmel
 1444 09 18 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1829
verleiht Hanns von Guttenberg dem jüngern das Halsgericht und den Blutbann zu "Gutdenberg und zu Marhof, zu Streichenrewtt, zu Mernrewtt, zu Pfaffenrewtt, zu Tribenrewtt, zu Weichsmass, zu Micheldorff, zu Fockendorff, zu Treyndorff und das halsgericht zu dem Hof und zu Niederstainach als weit das umbfangen hat, mit seiner marcktel, das der von Gutdenberg ist;" auch kann er es von der Hand leihen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 18 Wien
Literaturbeleg

verkündet Endurteil im Streit Lauingen gegen Frauen-Riedhausen wegen der Viehweide an der Zwerg: Lauingen erhält die Viehweide, da die Bauern von Frauen-Riedhausen zum Gerichtstermin vor Gf. Ulrich v. Cilli nicht erschienen waren, und kann zudem für erlittene Schäden von den Bauern Ersatz verlangen

 

publiziert: Chmel
 1447 11 16 Wien
Kopial

Chmel: 2379
verleiht Hz. Albrecht v. Bayern-München die Gnade, daß von Urteilen des Landgericht Hirschberg nur an ihn appelliert werden kann

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1447 11 16 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-392
Chmel: 2379
verleiht Hz. Albrecht v. Bayern-München die Gnade, daß von Urteilen des Landgericht Hirschberg nur an ihn appelliert werden kann

 

publiziert: Chmel
 1449 04 19 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 2558
bestätigt den Herren von Lichtenberg, daß niemand ihre Untertanen zu Bürgern abfordern kann

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 07 05 Graz
Original

Reg Fr.III.: 26-488
schreibt Heinrich von Rosenberg, daß der österreichische Hubmeister momentan keinen Sold auszahlen kann

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 07 05 Graz
Original

Reg Fr.III.: 26-489
schreibt Ulrich von Rosenberg, daß er keine Räte zu dem Tag nach Iglau schicken kann

 

publiziert: Regg.F.III.
 1453 03 20 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 24-154
fordert den Bund in Preußen auf, ihren Anwälten entsprechende Vollmachten zu erteilen, damit sie gütlich mit dem Deutschen Orden einigen kann.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1455 05 02 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 24-201
teilt Hochmeister des Deutschen Ordens mit, daß er die Übergabe des Hauses Suntag im Steyerland an Achaz Bohunko nicht zulassen kann, Hochmeister soll desselben Forderungen auf andere Art befriedigen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1460 10 04 Wien
Original

Reg Fr.III.: 37-304
erlaubt Bf. Johannes von Speyer, die Regalien u. Lehen, die er seiner Geschäfte halber jetzt nicht vom Kaiser verliehen bekommen kann, für die Dauer eines Jahres zu nutzen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 06 04 Lienz? /kann nicht stimmen, viell. auch Datum falsch
Literaturbeleg

Wappenbrief für Bernhard Hebenstreit

 

publiziert: Chmel
 1470 03 21 Wien
Original

Chmel: 5972
erklärt, daß von dem Fünfergericht zu Nürnberg weder an ihn noch ein andere Gericht appelliert werden kann

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 09 16 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt die Schuldbriefe, die Hans von Meirs noch von Stephan Eitzinger haben kann, für ungültig.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 10/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt einen Förderbrief an den Rat von Memmingen aus, Daniel Zangrit ein Geleit in ihre Stadt zu geben, damit er eine Sache vor Gericht austragen kann

 

publiziert: Chmel
 1473 12 16 Köln
Reichsregister

Chmel: 6819
verleiht auf Bitte des Hermann von Hackemberg, dem früher der Erzbischof Dietrich von Köln das Freigrafenamt zu Vollmestein verliehen und Er (K. Friedrich) als König bestätigt hatte, dasselbe Amt seinem Sohne Georg Hackemberg, da er wegen Alter und Schwächlichkeit demselben Amte nicht mehr vorstehen kann.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 02 03/ca. Würzburg?
Literaturbeleg

stellt Christoph Grafenreuther einen einjährigen Geleitsbrief aus, damit dieser seine Angelegenheiten vor dem Kammergericht regeln kann

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 12 02 Linz
Kopial

schreibt an Gf. Eberhard d. Ä. von Sonnenberg, dem sein Vetter Hz. Sigmund von Österreich eine Summe Geld schuldet, die er aber der sweren lewff halben gegenwärtig nicht zurückzahlen kann, weshalb F. ihm gebietet, die Schuld ein Jahr lang stehen zu lassen und Sigmund deswegen nicht zu belangen.

 

publiziert: Chmel
 1476 07 29 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 7062
bestimmt, wer in Nürnberg sein Amt als Notar rechtmässig ausübt, kann von Fremden nicht in der Ausübung seines Amts beschwert werden

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):


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