Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):
jeder

unveröffentliche Sammlung
 1442 12 04 Feldkirch
Original

befreit als Gerhab (Vormund) der Grafen Hermann II., Johann III. und Georg I. von Montfort die von Lienhart Metzger zu Bregenz und dessen Frau Berchta Lütoltin (Leutold) sel. in die St. Gallen Pfarrkirche zu Bregenz auf Unser Lieben Frauen Altar gestiftete Pfründe von allen Abgaben an die Grafen, insbesondere auch vom Erbrecht, so daß jeder Kaplan frei über sein Vermögen verfügen kann

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1840
gibt dem Hermann Hecht eine Befreyung von jeder Steuer und allen andern Lasten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1453 08 19 Graz
Literaturbeleg

beurkundet, daß jeder Pfarrer zu Gradwein im Schloß Gesting bisher wöchentlich zwei Messen hat halten lassen usw.

 

unveröffentliche Sammlung
 1454 12 18 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

verleiht Anna von Pettau, Witwe des Gf. Johann von Schaunberg, Freiheit von jeder ausgen. seiner Gerichtsbarkeit

 

publiziert: Chmel
 1467 06 23 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 5069
Zwey Befehle an den Richter und Rath zu Leoben und an den Thomas Matheser, Amtmann daselbst, dem Balthasar Eisenzieher, Bürger zu Leoben von jeder Seite aus 38 Pfund Pfennige auszurichten, die ihm der Kaiser für gemachtes Eisen schuldig ist.

 

publiziert: Chmel
 1469 06 28 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5605
it. dieselben sollen jeder dem Veit Surch monathlich von Johannis angefangen 100 Pfund Pfennige ausrichten, bis auf Widerruf "zu notdurft der kuchn unsers herrn des k. und seiner gnaden kamrer und drugsessn kuchn."

 

publiziert: Chmel
 1471 08 13 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6404
befiehlt den Ständen und Untertanen der Herzogtümer und Fürstentümer Stettin, Pommern, der Kaschuben, Wenden und Rügen wiederholt, dem Kurfürsten Albrecht von Brandenburg etc. zu gehorsamen. (It. jeder Landschaft insbesondere ein gleicher Befehl zugeschickt.)

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1473 06 09 Augsburg
Original

Reg Fr.III.: 26-665
Chmel: 6739
bevollmächtigt die Grafen Albig und Rudolph von Sulz, welchen er in eventum die Liechtenbergschen Lehen verliehen hat, sich, sobald der Fall eintritt, mit jeder beliebigen Person zu vergleichen und derselben diese Lehen weiter zu verleihen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Original

teilt Bürgermeister und Rat von Glarus mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

publiziert: Chmel
 1478 10 21 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 7239
gibt Ravensburg Privileg, daß jeder gg. Stadtgericht Appellierende Eid ablegen muß

 

unveröffentliche Sammlung
 1484 07 15 Graz
Literaturbeleg

spricht Pfarrer und Kirchleute zu Kalwang, welche zum Zweck der Befestigung und Verteidigung der Kirche und des Pfarrhofes daselbst das Haus des Georg Kastner niedergerissen hatten, von jeder Ersatzpflicht frei

 

publiziert: Chmel
 1489 02 26 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8383
verordnet, dass am Reichs-Hofgericht zu Rotweil ein jeder daselbst zu Recht sitzender Richter, wenn er aufgestanden, sich wieder niedersetzen und weiter im Rechte handeln möge, ohne dass ihn einiges Statut, Herkommen oder Gewohnheit daran hindern solle.

 

publiziert: Chmel
 1491 09 15 Linz
Reichsregister

Chmel: 8712
erlässt ein Mandat, wodurch er die von Georg, Abt zu Rockenburg, Prämonst. Ord. im Augsburger Bistum, mit Willen des päpstlichen Legaten gemachte Reformation desselben Gotteshauses und Zurückführung zur Regel des Ordens von Prämonstrat, bestätigt und verordnet, dass alle diesem Gotteshause incorporirte Pfarrkirchen, so bisher mit den Conventbrüdern besetzt gewesen, künftig mit Layenpriestern versehen werden und ein jeder Abt in Monathsfrist nach Antritt seiner Würde einem Bischof zu Augsburg, oder einem Abt zu Ursperg, und ein jeder aufgenommene Conventsbruder seinem Abte den Eid schwören sollen, sich von dem Reiche durch Niemand abwendig machen zu lassen.

 

publiziert: Chmel
 1493 07 17 Linz
Reichsregister

Chmel: 8962
befiehlt Kurfürst Hermann, Eb. von Köln, Städte Westfrieslands zum Landtag einzuberufen, und ermächtigt ihn zur Abnahme des Treueides für Kaiser und Reich, demzufolge sie jährlich von jeder Feuerstätte "einen grossen, der 20 1/2 nobel oder 16 gulden reinisch gilt" an die ksl. Kammer zahlen sollen

 

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):


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