Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Chmel
 1489 02 26 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8383
verordnet, dass am Reichs-Hofgericht zu Rotweil ein jeder daselbst zu Recht sitzender Richter, wenn er aufgestanden, sich wieder niedersetzen und weiter im Rechte handeln möge, ohne dass ihn einiges Statut, Herkommen oder Gewohnheit daran hindern solle.
Reichsregister:T 58r
Literatur: Werminghoff, Eyb / S. 570 Anm. 171