Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 48):
denselben

unveröffentliche Sammlung
 1439 04 18 Innsbruck
Literaturbeleg

Hz. F. erklärt, daß die Bewilligung des Adels zu einer Hilfe und Steuer und deren Gewährung durch Städte, Märkte usw. denselben und allen Untertanen der Grafschaft Tirol an ihren Rechten keinerlei Abbruch gereichen soll

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 10 02 Graz
Literaturbeleg

überschickt Pfalzgf. Otto einen Friedgebotbrief für die Städte und gebietet, ihnen denselben zu verkünden

 

publiziert: Chmel
 1442(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 1330
verleiht dem Berchtold von Wickershaim als einem Lehenträger Erharts, Sohn des Erhart Lannden, den vierten Theil des Zehents, der erblich auf denselben gekommen ist.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 30 Breisach
Reichsregister

Chmel: 1067
erlaubt, dass Arnolt von Syrk, Herr zu Monkler und zu Mensperg, den alten Tornoss an dem Zolle zu Capelle (welcher vom Erzbischofe zu Trier, der ihn vom Reiche zu Lehen empfangen, dem Johann Rumlian von Coverne verpfändet worden und nun auf dem Zolle zu Engers liegt), von dem gedachten Johann Rumlian lösen und so lang geniessen möge, bis ihn der römische König wieder löse, "und wer es sache oder unser nachkomen am reich denselben tornuss in vorgeschriben massen von demselben von Syrk oder seinen erben widerlosen wolten das sollen wir oder unser nachkomen in ein gantz jar zuforentz verkunden."

 

publiziert: Chmel
 1443 06 13 Wien
Reichsregister

Chmel: 1463
befiehlt allen Leuten, die auf den Gütern und Gründen deren von Blumenegg und Heinrich von Newenfels ansässig sind, denselben gehorsam zu seyn, wie andere Hintersassen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1443 08 10 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 23-22
antwortet den Städten der Vereinigung in Schwaben und am Bodensee auf ihre Beschwerde, die ihnen aus der kgl. Kanzlei übersandte Bewilligung der Richtung von 1442 Nov 29 (n. 5576) habe nicht denselben Wortlaut wie das Stück aus der badischen Kanzlei, die Einträge in den Registern stimmten überein; sie sollen ihm mitteilen, ob ihre Urkunden mit der übersandten Abschrift identisch sind oder nicht

 

publiziert: Chmel
 1443 11 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 1551
gibt dem Fritz Ofener einen Repressalien-Brief; Graf Heinrich von Görz nahm nämlich auf offener Strasse dem Niclas Schrimpf und seinem Vetter Erhart, Bürgern zu Villach "zwen som pernisch tuchs und ander gut weg," dafür gab K. Sigmund denselben einen Repressalien- und Aufhaltbrief "und nach irem tode iren erben Niclasen Zäherlein und Gamreyden Heyden von neuem," und nun ist das Recht auf die Entschädigung an besagten Offener gekommen, dem dasselbe auch erneuert wird.

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1812
verleiht denselben einen Wochenmarkt zu Koczaw "albeg am dinstag und das sy auch juden daselbst gehaben mugen."

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1844
bestätigt dem Juden Seligman insbesondere auf 5 Jahre die Gnade, welche K. Sigmund der Judenschaft zu Ulm insgemein auf gewisse Zeit gegeben und Er (K. Friedrich) auf 5 Jahre bestätigt hat, dass sie in dieser Zeit ihre ausstehenden Schulden einbringen mag, und dass Niemand von denselben durch den röm. König oder Kaiser gefreyet werden kann.

 

publiziert: Chmel
 1446(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 2113
verleiht denselben Gebrüdern Ulrich und Conrad von Helffenstain das Schloss Helnstain, das, dabey gelegene Städtchen Heydenheim, die Kirchensätze "dazu gehörend und damit aller ander zugehörd der vörst und wiltpanne man und manschafft der vogteyenüber die Klöster Herbrechtungen und Ahusen, it. die Zolle zu Gyslingen, Kuchen und Haydenheim, und ouch ander zolle gelaitt und recht darczu gehörend ..."

 

publiziert: Chmel
 1447 09 22 Wien
Reichsregister

Chmel: 2337
verleiht das Gut, genannt die zerbrochene Zelle, so der Graf Wilhelm von Montfort sel. als Eigen an sich erkauft und doch zu mehrerer Sicherheit von weiland K. Albrecht "als ferr es vom reiche lehen wär" zu Lehen empfangen, dessen Sohn aber, Graf Hugo von Montfort "Josen dem jungen Huntbiss und Ytel Hundbys dem ältern von Ravenspurg" verkauft hatte, denselben Huntbissen "so ferre das von dem reiche lehen ist."

 

publiziert: Chmel
 1452 Ferrara
Reichsregister

Chmel: 2868
it. dem Johannes de Schilinis de Brixia, und macht denselben zum Ritter des Drachenordens (wegen des jungen Ladislaus).

 

publiziert: Chmel
 1452 07 24 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2906
bestätigt einen inserirten, von ihm als Röm. König sub. Dat. Wien 9. October 1446 gegebenen Gunst- und Bestätigungsbrief, worin er denselben Gebrüdern von Kirchberg den Kauf der Uebertheuerung der Pfandschaft, an der Herrschaft Kirchberg bestätigt, die sie von Fritz Ofner (dem sie wegen eines, von K. Sigmund gegebenen Repressalienbriefes wider Grafen Heinrich von Görz vom k. Kammergericht war zugeprochen worden) an sich brachten.

 

publiziert: Chmel
 1452 12 29 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2987
verleiht denselben Lehenträgern der Stadt Ulm die Vogtey des Klosters Ursperg, welche die Stadt von Heinrich von Ellerbach an sich gekauft hat.

 

publiziert: Chmel
 1452 12 29 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2988
verleiht denselben Lehenträgern der Stadt Ulm die Zölle und Geleite zu Gysslingen, Kuchen, Heidenheim und Blaubüren, auch andere dazu gehörige Zölle, Geleite und Rechte, welche die Stadt von den Grafen Conrad und Ulrich von Helfenstein an sich gekauft hat.

 

publiziert: Chmel
 1453 06 30 Graz
Reichsregister

Chmel: 3075
gibt dem Erzbischof Jacob von Trier einen Anwartschaftsbrief über den halben Theil des Zolles zu St. Gwere, falls der jetzige Inhaber Graf Philipp von Katzenelnbogen ohne eheliche Leibs-Lehenserben mit Tod abginge; derselbe Erzbischof oder seine Nachfolger können denselben Zoll zur Erleichterung der Kaufleute, nach Welvich, Cappelle, Boppard oder Emigers (von St. Gwere) verlegen und daselbst den halben Zoll einheben, die ander hälfte soll dem Reiche gehören, stürbe aber der Erzbischof vor dem Grafen, soll diese Anwartschaft nicht auf dessen Nachfolger und das Stift übergehen, sondern der Zoll ganz dem Reiche heimfallen.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 48):


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