Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
Urteilsprechern

publiziert: Chmel
 1490 07 20 Linz
Reichsregister

Chmel: 8573
verordnet, dass, wenn Jemanden an den in die Reichspflege Weissenburg am Nordgau gehörigen Dorfgerichten Kaldorff und Wenngen, Weisung zu thun aufgelegt würde, er solche Weisung mit unverleumdten Leuten thun mag und nicht wie bisher eine unziemliche Gewohnheit daselbst gewesen, mit den Urteilsprechern zu thun schuldig seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1492 02 27 Linz
Original

Chmel: 8771
befiehlt dem Reichshofrichter zu Rotweil, den Urteilsprechern daselbst und dem Stadtrathe zu Basel und ihren Nachkommen, dass, wenn sie von dem Abte und Convent zu St. Blasien im Schwarzwald darum ersucht werden, sie alle Personen, die demselben Gotteshause zu St. Blasien an seinen Freyheiten, Lehenschaften und Gerechtigkeiten Eingriff thäten, rechtlich vor sich fordern und inbemeldtermassen procediren sollen.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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