Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):
Urteilsprecher

publiziert: Chmel
 1448 10 18 Wien
Reichsregister

Chmel: 2502
erlässt einen Befehl an des Reichs-Hofrichter und Urteilsprecher zu Rotweil, dass sie über des Churfürsten Ludwig, Pfalzgrafen bey Rhein, Unterthanen, Edle oder Unedler kein Urtheil sprechen, noch eine Acht verkünden sollen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1451 02 19(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-109 †
lädt Martin v. Wildenstein, Landrichter, u. Urteilsprecher des Landgericht Sulzbach rechtlich vor sich

 

publiziert: Chmel
 1465 08 17 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4241
erlässt einen Befehl an den Reichshofrichter zu Rotweil, Johann Grafen zu Sulz und die Urteilsprecher daselbst, in Betreff Jener, die sich auf unbestätigte Privilegienbriefe hin dem Reichshofgericht entziehen wollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 12 06 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

ermahnt die Richter und Urteilsprecher des Zeidelgerichts zu Feucht in der Angelegenheit der Elisabeth Hochlin, Witwe aus Nürnberg

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 12 10 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

ermahnt Richter und Urteilsprecher zu Burgthann in der Angelegenheit des Hammermeisters Fritz Kessler von Eichstätt

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 12 26/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

ermahnt den Richter, Schöffen und Urteilsprecher von Nürnberg im Streit zwischen Hans Kress und seiner Frau Elisabeth auf der einen Seite und Anton und Andreas Tucher und Hilpold Kess auf der anderen und erteilt ihnen eine Inhibicio

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 01 18/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Richter, Schöffen und Urteilsprecher des Hohen Gerichts zu Köln und des Gerichts zu Niederich, das Mandat, Gottschalk Hofkemper zu unterstützen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

ermahnt die Richter und Urteilsprecher von Ulm, Johann Leininger Gerichtsakten gegen Barbara Leininger herauszugeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 10/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Johann von Trier, die Richter und Urteilsprecher von Rottweil aus dem Bann freizugeben, den er wegen Gf. Georg von Virneburg über sie verhängt hat

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 16/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Bürgermeister, Rat, Schultheiß, Richter und Urteilsprecher von Frankfurt, die Beschlagnahmung zugunsten Eberhard III. Herr von Eppstein-Königstein wegen der Amtleute aus Oberursel aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 05 18 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Graf Johann von Sulz und die Urteilsprecher des Hofgerichts Rottweil mit der Entscheidung der Streitsache zwischen Hans Ungelter und Nikolaus Bälz.

 

unveröffentliche Sammlung
 1482 05 07 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Graf Johann von Sulz und die Urteilsprecher des Hofgerichts zu Rottweil, den Streit zwischen Ludwig Kempf aus Schlettstadt und Jakob Tieringer zu entscheiden.

 

publiziert: Chmel
 1487 07 06 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8087
erklärt, dass in den dem Bischof Friedrich von Augsburg und seinem Stifte gehörigen Dörfern Santhofen und Rottenberg die Urteilsprecher Macht haben sollen, die dem Stifte Augsburg gehörige Person, welche wegen offenbarer Missethat in die Gerichte Santhofen und Rotemberg gefänglich gebracht oder in denselben Gerichten begriffen worden, auf ihrem "gichtigen mund" ohne weitere Beweisung oder 7 Eide (wie es vorhin die Gewohnheit erforderte) nach des Reiches Recht zu strafen.

 

publiziert: Chmel
 1488 02 13 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8237
bestätigt dem Conrad Rot, Bürger zu Ulm, das Herkommen und die Gewohnheit in seinen Dörfern Holczswang, Ruttin und Flymingen, dass die Richter und Urteilsprecher daselbst für die "grossen Frevel 10 Pfund, den andern 3 Pfund Häller, den dritten 30 Schilling und für den vierten Frevel 10 Schilling und das Unrecht 3 Schilling mit Recht sprechen und erkennen."

 

publiziert: Chmel
 1491 02 09 Linz
Reichsregister

Chmel: 8635
bestätigt dem Veit Törringer seine Privilegien und verordnet, dass an seinen in Bayern gelegenen Gerichten Irtenpach und Seefelden und den dazu gehörigen Hofmarkgerichten Tynzelpach, Raistung und Ottling (wo bisher der Gewohnheit nach die der rechte unwissenden Urteilsprecher nach ihrem Gutbedünken gesprochen), nach Satzung und Ordnung des Landes Bayern gesprochen und gerichtet werden soll.

 

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):


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