Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Chmel
 1487 07 06 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8087
erklärt, dass in den dem Bischof Friedrich von Augsburg und seinem Stifte gehörigen Dörfern Santhofen und Rottenberg die Urteilsprecher Macht haben sollen, die dem Stifte Augsburg gehörige Person, welche wegen offenbarer Missethat in die Gerichte Santhofen und Rotemberg gefänglich gebracht oder in denselben Gerichten begriffen worden, auf ihrem "gichtigen mund" ohne weitere Beweisung oder 7 Eide (wie es vorhin die Gewohnheit erforderte) nach des Reiches Recht zu strafen.
Reichsregister:T 97v-98r
Empfänger:Augsburg, Bf. Friedrich von
Region:Augsburg