Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 28):
Ungehorsams

publiziert: Chmel
 1454 09 30 -
Reichsregister

Chmel: 3256
spricht den Juden Seligmann von der Pön per 100 Mark Goldes, in die er wegen seines Ungehorsams gegen den Bischof von Eichstätt als k. Kommissar (in der Rechtssache zwischen ihm und den Grafen von Öttingen) verfallen war, los und ledig.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 04 26 /ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-340 †
lädt die Stadt Regensburg wegen Ungehorsams zu rechtlicher Verantwortung vor

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 04 26 /ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-341 †
lädt den Abt des Klosters Salem wegen Ungehorsams zu rechtlicher Verantwortung vor

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-771, 4-375 †
verbietet Bürgermeistern und Rat unsers kuniglichen stuls und stat Aachen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-772 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Basel, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-773 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-776 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Straßburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-777 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Regensburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-778 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Speyer, Weißenburg und Landau, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-779 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Wimpfen, Schweinfurt und Windsheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-780 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Hagenau, Schlettstadt, Colmar, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehnheim, Münster im St. Gregoriental, Rosheim und Türkheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-781 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl, Donauwörth, Bopfingen und Aalen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-782 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Esslingen, Reutlingen, Rottweil und Weil (der Stadt), sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-783 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Ulm, Biberach, Pfullendorf, Schwäbisch Gmünd und Giengen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-784 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-785 †
verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren.

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 09 11 Wiener Neustadt
Original

hebt alle Strafmaßnahmen gg. Weissenburg wegen Ungehorsams in Sachen Hz. Ludwig von Bayern auf

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 09 11 Wiener Neustadt
Original

hebt alle Strafmaßnahmen gg. Weissenburg wegen Ungehorsams in Sachen Hz. Ludwig von Bayern auf

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 03 27 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 37-575
lädt die Stadt Esslingen wegen Ungehorsams im Konstanzer Bischofsstreit vor sich

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 04 10 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 37-576 †
lädt die Stadt Reutlingen wegen Ungehorsams im Konstanzer Bischofsstreit vor sich

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 28):


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