Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
Statut

publiziert: Chmel
 1489 02 26 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8383
verordnet, dass am Reichs-Hofgericht zu Rotweil ein jeder daselbst zu Recht sitzender Richter, wenn er aufgestanden, sich wieder niedersetzen und weiter im Rechte handeln möge, ohne dass ihn einiges Statut, Herkommen oder Gewohnheit daran hindern solle.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1492 10 24 Linz
Original

Reg Fr.III.: 16-224
Chmel: 8862
erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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