Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
Satzung

unveröffentliche Sammlung
 1443 03 26 o. O.
Literaturbeleg

erläßt eine Satzung über die Bettelei zu Wien

 

publiziert: Chmel
 1443 03 26 -
Literaturbeleg

Chmel: 1395
gibt eine Satzung über den Bettel zu Wien

 

publiziert: Chmel
 1470 03 19 Wien
Original

Chmel: 5966
bestätigt Nürnberg die Satzung (gekrönte Helme) der Stadt

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 10 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bestätigt eine Satzung zwischen Gf. Konrad und Gf. Eberhard von Kirchberg auf Veranlassung des Grafen Wilhelm von Kirchberg und erteilt eine ständige Kommission

 

publiziert: Chmel
 1471 09 03 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6447
macht die Satzung, dass Fürsten, Grafen, Herren und Ständte, welche die Freyheit bekommen haben, Aechtern Aufenthalt zu gestatten, diejenigen Aechter, welche aus Trutz über ein ganzes Jahr und einen Tag in der Reichsacht verharren, austreiben sollen und sich in diesem Falle der gedachten Freyheit nicht bedienen mögen, damit insbesondere das Reichshofgericht zu Rotweil nicht in Verachtung komme.

 

publiziert: Chmel
 1473 07 07 Niederbaden
Original

Chmel: 6753
bestätigt Satzung des Goldschmiedehandwerks zu Ulm

 

publiziert: Chmel
 1489 01 21 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8367
bevollmächtigt den Hanns Schuchlin in Schwaben, Franken und Elsass, die Weinfälscher nach der nächstergangenen kaiserl. Verordnung und Satzung zu strafen, und erlässt zugleich den Befehl an alle Fürsten, Prälaten, Grafen etc. der vorgenannten Länder, den Schuchlin daran nicht zu hindern, sondern ihm Beystand zu thun.

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

publiziert: Chmel
 1491 02 09 Linz
Reichsregister

Chmel: 8635
bestätigt dem Veit Törringer seine Privilegien und verordnet, dass an seinen in Bayern gelegenen Gerichten Irtenpach und Seefelden und den dazu gehörigen Hofmarkgerichten Tynzelpach, Raistung und Ottling (wo bisher der Gewohnheit nach die der rechte unwissenden Urteilsprecher nach ihrem Gutbedünken gesprochen), nach Satzung und Ordnung des Landes Bayern gesprochen und gerichtet werden soll.

 

publiziert: Chmel
 1491 11 03 Linz
Reichsregister

Chmel: 8731
bestätigt die von den Hauptleuten, Regenten und gemeiner Gesellschaft des Löwen für sich, Dat. am Eritag nach St. Margareten 1489, gemachte Ordnung und Satzung.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1491 11 03 Linz
Original

Reg Fr.III.: 32-1127
Chmel: 8731
bestätigt Satzung der Löwengesellschaft.

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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