Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
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| publiziert: Chmel |
1471 09 03 | Nürnberg |
Reichsregister
Chmel: 6447 |
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macht die Satzung, dass Fürsten, Grafen, Herren und Ständte, welche die Freyheit bekommen haben, Aechtern Aufenthalt zu gestatten, diejenigen Aechter, welche aus Trutz über ein ganzes Jahr und einen Tag in der Reichsacht verharren, austreiben sollen und sich in diesem Falle der gedachten Freyheit nicht bedienen mögen, damit insbesondere das Reichshofgericht zu Rotweil nicht in Verachtung komme. |
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