Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):
Rottenberg

unveröffentliche Sammlung
 1442 09 12 Mülhausen
Kopial

gebietet Ulm und anderen Städten, die Pfandinhaber zu Hohenberg sind, den von den von Rottenberg auf seinen Befehl hin verhafteten Juden Lewe gen. Walch von Grüningen in dieser Haft zu belassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1478(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet Ganerben zu Rothenberg, Stadt Nürnberg und anderen Ständen des Reichs, die Befestigung Rothenbergs einzustellen und keine Ganerbschaft daraus zu machen

 

publiziert: Chmel
 1487 07 06 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8087
erklärt, dass in den dem Bischof Friedrich von Augsburg und seinem Stifte gehörigen Dörfern Santhofen und Rottenberg die Urteilsprecher Macht haben sollen, die dem Stifte Augsburg gehörige Person, welche wegen offenbarer Missethat in die Gerichte Santhofen und Rotemberg gefänglich gebracht oder in denselben Gerichten begriffen worden, auf ihrem "gichtigen mund" ohne weitere Beweisung oder 7 Eide (wie es vorhin die Gewohnheit erforderte) nach des Reiches Recht zu strafen.

 

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):


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