Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
Macht

publiziert: Regg.F.III.
 1450 05 18 /ca(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 10-88 †
beauftragt Erzbischof Dietrich von Mainz, den Streit zwischen Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Kraft von Hohenlohe um die Grafschaften Nidda und Ziegenhain zu entscheiden

 

publiziert: Regg.F.III.
 1459 01 27 Wien
Original

Reg Fr.III.: 33-144
befiehlt zahlreichen genannten Kgg., Fürsten etc. sowie allen Reichsuntertanen, dem alten Rat und der Gemeinde der Stadt Lüneburg mit weltlicher Macht zur Befolgung der kurialen Urteile zugunsten genannten Sülzbegüterter zu befolgen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 11 09 Graz
Literaturbeleg

gebietet allen Reichsuntertanen mit aller Macht dem Reichsheer gg. Hz. Ludwig von Bayern zuzuziehen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 05 26 Graz
Original

Reg Fr.III.: 4-350, 23-382D, 32-662D
mahnt Frankfurt erneut, s. Hauptleuten mit ganzer Macht zuzuziehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 28 Augsburg
Literaturbeleg

schreibt Kf. Albrecht Achilles, trotz aller seiner Arbeit im Erzstift Köln u. seiner Gebote habe sich der Eb. an den Hz. v. Burgund gewandt, der mit großer Macht das Stift bedrohe; bittet daher um seinen Rat

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 28 Augsburg
Literaturbeleg

teilt Kg. Christian v. Dänemark mit, trotz aller seiner Arbeit im Erzstift Köln u. seiner Gebote habe sich der Eb. an den Hz. v. Burgund gewandt, der mit großer Macht das Stift bedrohe; bittet daher um seinen Rat

 

publiziert: Chmel
 1480 12 04 Wien
Original

Chmel: 7426
erklärt, daß Nürnberg Macht haben soll, Mörder etc. zu richten, Freiung des Deutschordenhauses

 

publiziert: Chmel
 1487 07 06 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8087
erklärt, dass in den dem Bischof Friedrich von Augsburg und seinem Stifte gehörigen Dörfern Santhofen und Rottenberg die Urteilsprecher Macht haben sollen, die dem Stifte Augsburg gehörige Person, welche wegen offenbarer Missethat in die Gerichte Santhofen und Rotemberg gefänglich gebracht oder in denselben Gerichten begriffen worden, auf ihrem "gichtigen mund" ohne weitere Beweisung oder 7 Eide (wie es vorhin die Gewohnheit erforderte) nach des Reiches Recht zu strafen.

 

publiziert: Chmel
 1487 12 25 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8201
gibt dem Jacob Ehinger, Bürger zu Ulm, die Freyheit, dass, wenn in seinem Gerichte des Dorfes Illerrieden die 12 Urtheiler bey einander nicht seyn mögen, alsdann derselben 7 oder mehr und nicht darunter, alle Macht zu Urteilen haben, und eine jede Person, die wegen begangenen Frevels in das Gericht daselbst gebracht würde, im Rechten zu antworten schuldig seyn, auch alle Schuldner gepfändet werden mögen und sollen etc.

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 01 04 Linz
Literaturbeleg

fordert Hz. Albrecht von Sachsen auf, mit aller Macht nach Metz gg. Kg. von Frankreich zu ziehen

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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