Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):
Falle

publiziert: Chmel
 1454 04 29 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3189
bestätigt das Vermächtniss des Hanns von Bubenhofen, der im Falle, dass er ohne Leibeserben abginge, und sein Bruder Conrad oder dessen Leibeserben seinen Tod nicht erlebten, seine Rechte auf das Schloss Haynberg und die Dörfer Grosselfingen, Owingen und Stetten, it. seine Weingülte zu Rotenburg am Neckar und alles andere Vermögen seinem Vetter Wolf von Bubenhofen vermacht hat.

 

publiziert: Chmel
 1454 04 29 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3190
bestätigt das Vermächtniss des Wolf von Bubenhofen, der, im Falle, dass er ohne Leibeserben abgehen sollte, die Burg und das Dorf Gislingen, das Schloss Falkenstein an der Donau, die Dörfer Totternhausen, Rosswagen, Hainstetten und Weyler, seinen Theil am Dorfe Dürrwangen und alles andere Vermögen seinen Vettern den Gebrüdern Hanns und Conrad von Bubenhofen vermacht hat.

 

publiziert: Chmel
 1462 12 08 Korneuburg
Literaturbeleg

Chmel: 3953
ernennt Kg. Georg v. Böhmen im Falle seines Todes zum Obervormund für Maximilian

 

publiziert: Chmel
 1463 09 26 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 4027
verpflichtet sich gg. die Stadt Nürnberg, die die Stadtsteuer für 1464 bis 1466 bereits bezahlt hat, im Falle seines Todes um Entschädigung

 

publiziert: Chmel
 1466 03 10 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4395
beauftragt und bevollmächtigt den Herzog Ernst, Churfürsten von Sachsen, die vom Kaiser zu besetzende Propstei zu Nordhausen, im Falle der Erledigung, dem Otto Harrasz zu verleihen.

 

publiziert: Chmel
 1471 09 03 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6447
macht die Satzung, dass Fürsten, Grafen, Herren und Ständte, welche die Freyheit bekommen haben, Aechtern Aufenthalt zu gestatten, diejenigen Aechter, welche aus Trutz über ein ganzes Jahr und einen Tag in der Reichsacht verharren, austreiben sollen und sich in diesem Falle der gedachten Freyheit nicht bedienen mögen, damit insbesondere das Reichshofgericht zu Rotweil nicht in Verachtung komme.

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 07 15 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Erzbischof Bernhard von Salzburg und Herzog Albrecht IV. von Bayern-München, den Streit zwischen Augsburg und Stephan Riedler zu schlichten. Im Falle des Scheiterns ihrer Bemühungen werden die Delegaten angewiesen, dem Herrscher Bericht zu erstatten

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 08 28(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Ulm eine Kommission, eine gütliche Einigung zwischen den Gff. von Württemberg und von Zollern und Salmann Jude von Schaffhausen zu versuchen und dem Kaiser im Falle des Scheiterns schriftlichen Bericht zu erstatten

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 08 28 /ca(keine Ortsangabe)
Kopial

erteilt der Stadt Ulm den kommissionsauftrag, die Grafen von Württemberg und von Zollern mit dem Juden Salmann von Schaffhausen gütlich zu vertragen und die Untersuchungsunterlagen im Falle des Scheiterns an den Kaiser zu übersenden.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1481 09 08 Wien
Original

Reg Fr.III.: 11-521
beauftragt Kurfürst Ernst von Sachsen sowie Herzog Albrecht von Sachsen, den Streit zwischen Graf Günther von Mühlingen und der Stadt Hamburg zu schlichten. Im Falle des Scheiterns der Schlichtungsbemühungen werden die Delegaten angewiesen, dem Kaiser schriftlich Bericht zu erstatten

 

unveröffentliche Sammlung
 1483 05 22 Graz
Literaturbeleg

bestätigt dem Wolfgang von Stubenberg Erbregelung zu Gunsten des Kaisers im Falle des Aussterbens der Familie im Mannesstamm

 

unveröffentliche Sammlung
 1483 05 22(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bestätigt Erbverschreibung des Wolfgang von Stubenberg über dessen Güter im Falle seines Todes ohne männliche Erben mit Bestimmung zur Versorgung seiner Witwe

 

publiziert: Regg.F.III.
 1486 03 03 Frankfurt
Kopial

Reg Fr.III.: 7-690
ernennt neue Kommissare im Falle Fax gegen Bremer

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 02 03(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Bischof Sixtus von Freising mit der Schlichtung des Streits zwischen Margarethe Hirsch und Peter Hirsch aus Freindorf. Im Falle des Scheiterns der Aussöhnungsbemühungen wird der Bischof angewiesen, dem Kaiser Bericht zu erstatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 11 22 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt seinen Fiskal Heinrich Martin, den Streit zwischen der Stadt Speyer und den Münzerhausgenossen zu schlichten. Im Falle des Scheiterns der Schlichtungsbemühungen wird der Fiskal angewiesen, dem Kaiser Bericht zu erstatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1491 01 26(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Graf Eberhard d.Ä. von Württemberg, den Streit zwischen Buchhorn und Überlingen zu schlichten. Im Falle des Scheiterns seiner Aussöhnungsbemühungen ist der Graf angewiesen, dem Kaiser Bericht zu erstatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1491 12 19 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Erzbischof Friedrich von Salzburg, den Streit zwischen Jakob Zeiringer einerseits und Hans Valkenmeier sowie dessen Ehefrau Elisabeth andererseits zu schlichten. Im Falle des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen soll der Erzbischof dem Kaiser einen Bericht zusenden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 08 31 Linz
Literaturbeleg

beauftragt Graf Eberhard d.Ä von Württemberg, mit der Schlichtung des Streits zwischen Hans Weltzli und den Erben des Fiskals Jörg Ehinger. Im Falle des Scheiterns soll der Kommissar dem Kaiser einen Bericht zusenden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1493 01 07 Linz
Literaturbeleg

beauftragt Bürgermeister und Rat unnser und des heiligen reichs stat Regensburg, den Streit zwischen Ulrich Baumgart aus Regensburg und dem Kloster St. Emmeram, in dem zuletzt Baumgart gegen den Spruch eines Schiedsgerichts appelliert hatte, zu schlichten. Im Falle des Scheiterns der Schlichtungsbemühungen soll der Kommissar dem Kaiser Bericht erstatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1493 08 17 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Erzbischof Friedrich von Salzburg, den Streit zwischen Walburga Altherr und Oswald Elsenheimer zu schlichten. Im Falle des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen soll der Erzbischof dem Kaiser Bericht erstatten.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):


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