Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 18 (von 18):
Einverständnis
| publiziert: Regg.F.III. |
1442 05 21 | Nürnberg |
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verspricht, mit Hz. Philipp von Burgund keine Übereinkunft wegen Holland etc. ohne Einverständnis der Hzz. von Sachsen zu treffen. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | Wiener Neustadt |
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verbietet Bürgermeistern und Rat unsers kuniglichen stuls und stat Aachen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Basel, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Straßburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Regensburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Speyer, Weißenburg und Landau, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Wimpfen, Schweinfurt und Windsheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Hagenau, Schlettstadt, Colmar, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehnheim, Münster im St. Gregoriental, Rosheim und Türkheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl, Donauwörth, Bopfingen und Aalen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Esslingen, Reutlingen, Rottweil und Weil (der Stadt), sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Ulm, Biberach, Pfullendorf, Schwäbisch Gmünd und Giengen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1472 06 17 | Wiener Neustadt |
Original
Reg Fr.III.: 9-237 |
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teilt Eb. Joh. von Trier sein Einverständnis mit dessen diplomatischem Vorgehen gegenüber Frankreich u. Lothringen mit. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 07 14 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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verschiebt in beiderseitigem Einverständnis die Verhandlung der Streitsache zwischen Gf. Heinrich von Fürstenberg und Gf. Hans von Lichtenfels vor dem kaiserlichen Kammergericht bis auf vier Wochen nach Weihnachten, falls sich die Parteien bis dahin nicht geeinigt haben |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1474 11 18 /vor | (keine Ortsangabe) |
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richtet ein Schreiben an Eb. Johann von Trier, demzufolge keine Übereinkunft mit dem Hz. v. Burgund ohne sein Einverständnis abgeschlossen werden soll. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 07 06/ca. | (keine Ortsangabe) |
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teil sein Einverständnis mit, dass Jakob Bayreuth sein Haus in Esslingen bauen darf |
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Fundstellen
1 bis 18 (von 18):
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