Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 25):
Briefes

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0878
bestätigt dem Johann Ergersheim, Schreiber des Markgrafen Albrecht zu Brandenburg, und Thomas Giessmann die Anwartschaft auf den Zehend zu Bruck, die sie von K. Siegmund bekommen haben, laut eines inserirten Briefes, Nüremberg, Mittwoch vor Reminiscere 1431.

 

publiziert: Chmel
 1442 04 19 Landsberg
Reichsregister

Chmel: 0489
gibt dem Peter Röhlinger einen Sicherheits- und Geleitsbrief, um in der von Weiland Sebastian Ilsung herrührenden Sache nach Augsburg zu gehen, von Datum des Briefes ein Jahr und darnach bis auf Widerruf.

 

publiziert: Chmel
 1442 07 27 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0800
bestätigt dem Thomas Pfaffenlop und dessen Brüdern ihren Lehenhof zu Strassburg, den ihre Vorfahren von K. Karl IV. schon als ein früheres reichslehen empfangen haben, laut eines inserirten Briefes, geben zu Nüremberg 1361, Donnerstag nach Misericordia domini, welchen K. Sigmund bestätigt hatte. Basel 1434, Freytag vor St. Anthonientag.

 

publiziert: Chmel
 1443 09 21 Graz
Reichsregister

Chmel: 1533
verspricht, den Grafen von Cilli die Willebriefe der Churfürsten über ihre Erhebung in den Fürstenstand und Bestätigung des ihren Vorfahren von K. Carl IV. ertheilten Briefes zu verschaffen, wiewohl sie deren nicht bedürften.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 04 08 /ca [Wiener Neustadt]
Deperditum

Reg Fr.III.: 31-24
lädt die von Soest auf Klage Eb. Dietrichs von Köln auf den 45. Tag nach Erhalt seines Briefes rechtlich vor sich.

 

publiziert: Chmel
 1455 11 17 Graz
Reichsregister

Chmel: 3448
freyet die Gebrüder Oswald und Wilhelm, Grafen von Thierstein auf 3 Jahre, vom Datum des Briefes gerechnet, von den Ansprüchen der Gläubiger ihres Vaters Grafen Johann von Thierstein.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 02 15 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 11-326
bestätigt Hz. Wilhelm von Sachsen den Erhalt eines Briefes

 

publiziert: Regg.F.III.
 1465 12 21 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 26-634
übersendet den Prälaten, Adligen und Städten des Kgr. Böhmen eine Abschrift des Briefes, den er von Bf. Jost von Breslau, Jan von Rosenberg, Zdenko von Sternberg sowie den Brüdern Jan und Ulrich von Hasenburg erhalten hat

 

publiziert: Regg.F.III.
 1466 01 13 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Reg Fr.III.: 31-164
befiehlt der Stadt Lübeck, Lüneburg zur Bezahlung eines ksl. Briefes zu veranlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 01 03 Graz
Literaturbeleg

beurkundet, dass Anna, des Martin Mages Frau, dem Jörg Schiringer, seinem Schaffer zu Pleiburg, 100 gulden Unger und Ducaten schuldig geworden ist und deren Geldbrief zu Händen des Priors zu Seitz und dann zu Peter Meichsner, Bürger zu Pettau, gekommen ist. Dieser hat ihn an den Kaiser abgetreten, der verspricht des Priors und des Meichsners Vorstand zu sein, falls sie wegen des Briefes angeklagt werden würden

 

publiziert: Regg.F.III.
 1469 06 12(keine Ortsangabe)
Original

Reg Fr.III.: 31-173
befiehlt der Stadt Lübeck, eine Abschrift eines Briefes an die Stadt Reval zu schicken.

 

publiziert: Chmel
 1471 07 01 Regensburg
Original

Chmel: 6238
spricht den Endris (Andreas) Röder, der auf Klage Conrads Ronbichin von Steinmauer vom Kammergericht verurtheilt und in die Reichsacht erklärt worden war, von derselben wieder los, weil er sich laut eines beygebrachten Briefes des Ronbichin mit demselben wieder ausgeglichen hatte.

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 01 23 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Abschrift eines Briefes datiert auf Montag nach St. Martinstag 1468 in Graz, in dem Kaiser Friedrich alle Urteile des Hofgerichts Rottweil gegen Pilgrim von Reischach für Hans Besserer aus Ravensburg aufhebt

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 07 13 Wiener Neustadt
Original

antwortet den Schultheißen und dem Rat von Winterthur auf ihr Schreiben in der Angelegenheit eines zurückgehaltenen Briefes des Juden Salomon

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 12 30 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

ermahnt Hans Konrad Bock aus Straßburg auf Klage von Richard Puller von Hohenburg, diesem die Abschrift eines Briefes auszuhändigen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 14 Augsburg
Literaturbeleg

an den Konstanzer Bischof. Ulrich Pleiplin hatte Propst und Konvent des Stiftes zu den Wengen (in Ulm) vor dem Kammergericht verklagt. Daraufhin hatte ihn vor den Konstanzer Bischof als ordentlichen Richter gewiesen, wonach aber Pleiplin abermals vor den Kaiser kam und Recht begehrte, da zu Konstanz kein Rechtsspruch ergangen war. verwies ihn abermals an den Konstanzer Bischof und befiehlt diesem, Pleiplin binnen sechs Wochen und sechs Tagen nach Erhalt des Briefes Recht widerfahren zu lassen. ^Geben mit Urteil zu Augsburg.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 25):


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