Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 07 14 | Augsburg |
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an den Konstanzer Bischof. Ulrich Pleiplin hatte Propst und Konvent des Stiftes zu den Wengen (in Ulm) vor dem Kammergericht verklagt. Daraufhin hatte ihn vor den Konstanzer Bischof als ordentlichen Richter gewiesen, wonach aber Pleiplin abermals vor den Kaiser kam und Recht begehrte, da zu Konstanz kein Rechtsspruch ergangen war. verwies ihn abermals an den Konstanzer Bischof und befiehlt diesem, Pleiplin binnen sechs Wochen und sechs Tagen nach Erhalt des Briefes Recht widerfahren zu lassen. ^Geben mit Urteil zu Augsburg. |
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