Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 20 (von 69):
Bündnisse
| publiziert: Regg.F.III. |
1462 06 28 | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Schweinfurt, ohne seine Genehmigung Bündnisse einzugehen |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Regensburg eigenmächtige Bündnisse |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | Wiener Neustadt |
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verbietet Bürgermeistern und Rat unsers kuniglichen stuls und stat Aachen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | (keine Ortsangabe) |
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verbietet der Stadt Hagenau und neun anderen Städten im Elsaß, ohne seine Genehmigung Bündnisse abzuschließen |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | Wiener Neustadt |
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verbietet d. Städten Frankfurt, Wetzlar, Friedberg u. Gelnhausen Bündnisse |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 | Wiener Neustadt |
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verbietet Köln eigenmächtige Bündnisse |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Basel, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Straßburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Regensburg, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Speyer, Weißenburg und Landau, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Wimpfen, Schweinfurt und Windsheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Hagenau, Schlettstadt, Colmar, Kaysersberg, Mülhausen, Oberehnheim, Münster im St. Gregoriental, Rosheim und Türkheim, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl, Donauwörth, Bopfingen und Aalen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Esslingen, Reutlingen, Rottweil und Weil (der Stadt), sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Ulm, Biberach, Pfullendorf, Schwäbisch Gmünd und Giengen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04/ca. | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Bürgermeistern und Rat der Städte Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen, sich ohne sein Einverständnis in Bündnisse zu begeben, und befiehlt ihnen, sich allein an ihn als ihren rechtlichen und natürlichen Herrn zu halten, und droht im Fall ihres Ungehorsams an, gegen sie zu prozessieren. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1463 10 04 /ca | (keine Ortsangabe) |
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verbietet Worms Bündnisse |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1464 01 26 | Wiener Neustadt |
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wiederholt gegenüber Wimpfen und Windsheim sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten. |
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Fundstellen
1 bis 20 (von 69):
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