Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):
Aufenthalt

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1443 05 24 Wien
Original

Reg Fr.III.: 1-20
Chmel: 1453
erlaubt Kempten, Ächtern Aufenthalt zu geben

 

publiziert: Chmel
 1452 11 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2959
erklärt, erläutert und gibt von Neuem die Freyheit der Herrschaft Hohemberg, dass Niemand die Räthe und Bürger der Städte Rotemburg und Ehingen am Neckar, Horw, Haierloch, Schönberg, Pinssdorf, Oberndorf und aller anderen Städte in der vorgenanten Herrschaft und alle Inwohner derselben Herrschaft an des Reichs Hofgerichte, Landgerichte und andere sonstige Gerichte laden soll, auch dass dieselben Städte und Leute Aechtern und Aberächtern Aufenthalt geben mögen.

 

publiziert: Chmel
 1452 12 08 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2970
gibt Heinrich von Randegg und seinen Brüdern Burkhard, Domherr zu Konstanz, Rudolf und Hans die Freiheit, daß sie und ihre Erben nur vor den Kaiser oder wem es mit ksl. Brief befohlen wird, und ihre Leute nur vor das Gericht, worin sie seßhaft sind, geladen werden sollen und Ächtern Aufenthalt gestatten dürfen.

 

publiziert: Chmel
 1466 11 04 Graz
Reichsregister

Chmel: 4724
gibt der Stadt Ober-Ehenheim die Freyheit, Rath und Gericht mit eingesessenen Bürgern zu besetzen, wie die von Schlettstatt, auch Aechtern und Aberächtern Aufenthalt zu gestatten.

 

publiziert: Chmel
 1471 07 02 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6245
gibt der Stadt Regensburg (recte: Straßburg) die Gnade, dass sie Aechtern Aufenthalt gestatten und mit ihnen Verkehr treiben könne, auch zu Marktzeit 14 Tage vor und nach der Messe dieselben nicht zu stellen brauche, falls sie auch reclamirt würden.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1471 08 07 -
Deperditum

Reg Fr.III.: 37-482 †
verbietet Lindau, Konrad Baumgart, ehemaliger Unterbürgermeister, Aufenthalt zu gestatten

 

publiziert: Chmel
 1471 09 03 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6447
macht die Satzung, dass Fürsten, Grafen, Herren und Ständte, welche die Freyheit bekommen haben, Aechtern Aufenthalt zu gestatten, diejenigen Aechter, welche aus Trutz über ein ganzes Jahr und einen Tag in der Reichsacht verharren, austreiben sollen und sich in diesem Falle der gedachten Freyheit nicht bedienen mögen, damit insbesondere das Reichshofgericht zu Rotweil nicht in Verachtung komme.

 

publiziert: Chmel
 1472 06 13 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 6577
verlängert die der Stadt Nürnberg im Jahre 1469 gegebene Erlaubniss, etliche Jahre hindurch Aechtern und Aberächtern Aufenthalt zu gestatten, die er im Jahre 1471 auf weitere 5 Jahre verlängert hatte, wieder um 4 Jahre, nach Verlauf dieser 5 Jahre.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1473 02 22 Graz
Original

Reg Fr.III.: 27-191
befiehlt Wolfgang von Trautmannsdorf, Landrichter von Wolkenstein, den Amtlleuten im Ennstal sowie den Richtern und Räten zu Rottenmann und Schladming, jenen Personen, die Salzburger Leute schädigen, keinen Aufenthalt zu gestatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 02 Aschaffenburg
Kopial

dankt Kf. Ernst u. Hzz. Wilhelm u. Albrecht von Sachsen, daß sie vormals Gesandte in Augsburg gehabt, entschuldigt seinen langen Aufenthalt am Rhein, bittet, daß dem christlichen Glauben zugute wenigstens einer von ihnen mit Vollmacht für die andern zu Augsburg erscheine, er selbst wolle auch da sein

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 03 03 Andernach
Original

Reg Fr.III.: 32-985
informiert Kf. Albrecht von Brandenburg über den Aufenthalt der Feinde.

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 04 12 Oppenheim
Original

gebietet Worms, Aufenthalt der Juden für 4 Jahre zu gestatten

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1488 11 17 Bacharach
Original

Reg Fr.III.: 25-274, 4-987, 7-771, 9-392
Chmel: 8331
KF befiehlt allen Reichsuntertanen, dem geächteten Swicker von Sickingen und seinen Helfern keinerlei Aufenthalt und Unterstützung zu gewähren

 

unveröffentliche Sammlung
 1488/89 o. O.
Literaturbeleg

gebietet Konstanz, dem in der Stadt gegen Maximilian und für den König von Frankreich werbenden ^Gaißperger^ den Aufenthalt in der Stadt zu verbieten und nicht zu unterstützen.

 

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):


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