Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 80):
sondern

publiziert: Regg.F.III.
 1440 07 28 Hainburg
Original

Reg Fr.III.: 14-30
gebietet Eberhard von Seinsheim, Deutschmeister des Deutschen Ordens, in dem Prozeß mit Nürnberg nicht von dem Baseler Konzil entscheiden zu lassen, sondern bis zum Tag in Mainz anstehen zu lassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 09 20 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-39
gebietet Eberhard von Seinsheim, Deutschmeister des Deutschen Ordens, nicht vor dem Baseler Konzil, sondern vor ihm als dem zuständigen weltlichen, und dem Bf von Bamberg als geistl. Richter gg. Nürnberg Recht zu nehmen

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 -
Reichsregister

Chmel: 1323
erlaubt Kaspar Beger von Geispolsheim nicht vor dem Stadtrat zu Kaysersberg sondern vor Landvogt vor Gericht zu stehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 12 29 St. Veit in Kärnten
Original

erklärt gegenüber den Landleuten des Fürstentums Kärnten, dass ihre Einwilligung zu der durch ihn, anders als bei seinen Vorgängern, nicht auf dem Stuhl auf dem Zollfeld, sondern in der Stadt St. Veit vorgenommenen Verleihung der Lehen unschädlich sein soll

 

publiziert: Chmel
 1444 05 28 Baden
Literaturbeleg

Chmel: 1650
befiehlt der Stadt Wien, dafür zu sorgen, daß die Hutmacher die Hüte nicht mehr färben, sondern dies den Färbern überlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 05 21 Wien
Original

trägt den Vögten auf den Besitzungen des Stiftes Göttweig auf, daß sie dem Abte zum Goetweig, wenn er seine Hintersassen zum Feldzuge gegen Hanns Keuscher, der gegen ihn, das Land und deren Leute feindselig auftritt, aufrufen wird, keine Hindernisse bereiten, sondern im Gegenteil den Aufruf fördern.

 

publiziert: Chmel
 1446 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2079
erlässt ein Patent ins Reich, dass man wegen etwaigen Forderungen an die Herzoge von Bayern die Bürger der Stadt Ingolstadt nicht angreifen, beschädigen, aufhalten, bekümmern noch beschweren soll, sondern sie mögen bey ihrer Freyheit, für die Fürsten von Bayern nicht verbunden seyn, unangetastet bleiben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1446 12 02 Wien
Original

gebietet Freigf. Winke Paschendail, den Rechtsstreit Nikolaus zu Hunolstein gegen Speyer nicht selbst zu verhandeln, sondern an den Eb. Dietrich von Mainz weiterzugeben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1451 02 20 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 23-59
befiehlt Wilhelm Stickel, gegen die Stadt Wimpfen nichts wegen angeblicher Beschädigung seiner Burg Heuchelheim zu unternehmen, sondern den Spruch des kgl. Gerichts abzuwarten

 

unveröffentliche Sammlung
 1451 04 18 Wiener Neustadt
Original

gebietet der Stadt Freistadt, den Streit zwischen Thomas Fuchs u. Katrin, der Wwe. Pauls von Weißenbach, nicht zu entscheiden, sondern vor Sigmund v. Ebersdorf zu weisen

 

unveröffentliche Sammlung
 1452 03 20 Rom
Literaturbeleg

erteilt Hans Ungnad die Freiheit, sich nicht vor seinen Landschrannen zu Graz, St. Veit und Laibach, sondern allein vor ihm stellen zu dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1452 04 15 Neapel
Literaturbeleg

Bündnis mit K. Alfons von Aragon und Sizilien (kein Urk. FIII, sondern Kg. Alfons)

 

publiziert: Chmel
 1453 06 30 Graz
Reichsregister

Chmel: 3075
gibt dem Erzbischof Jacob von Trier einen Anwartschaftsbrief über den halben Theil des Zolles zu St. Gwere, falls der jetzige Inhaber Graf Philipp von Katzenelnbogen ohne eheliche Leibs-Lehenserben mit Tod abginge; derselbe Erzbischof oder seine Nachfolger können denselben Zoll zur Erleichterung der Kaufleute, nach Welvich, Cappelle, Boppard oder Emigers (von St. Gwere) verlegen und daselbst den halben Zoll einheben, die ander hälfte soll dem Reiche gehören, stürbe aber der Erzbischof vor dem Grafen, soll diese Anwartschaft nicht auf dessen Nachfolger und das Stift übergehen, sondern der Zoll ganz dem Reiche heimfallen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1454 07 22 Wiener Neustadt
Kopial

erläßt an alle Reichsuntertanen den Befehl, keinen der flüchtigen Vorauer Chorherren aufzunehmen, sondern sie den Beauftragten des Stiftes auszuliefern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 11 28 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt die Güter der in seinen Landen versterbenden Geistlichen nicht anzugreifen sondern den rechtmässigen Erben auszuhändigen

 

publiziert: Chmel
 1459 03 27 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 3685
befiehlt dem Richter und Rat zu Krems auf den Bericht des Jacob Hauser hin, daß er die Steine, von dem Hause des Niklas Gmünder, das im letzten Kriege niedergerissen wurde, nicht wegführe, sondern liegen lasse.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 80):


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