Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 238):
ihnen

unveröffentliche Sammlung
 1439 05 21 Wiener Neustadt
Kopial

teilt seinen Hauptleuten, Rittern etc. mit, dass er dem Hans Schrampf freies Geleit zugesprochen habe und befiehlt ihnen dies zu achten

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 12 01 Perchtoldsdorf
Literaturbeleg

Hz. Friedrich verspricht den österreichischen Landständen, das Land nach den von ihnen festgesetzten Bedingnissen zu verwesen

 

unveröffentliche Sammlung
 1440 03 10 Wien
Literaturbeleg

Hz. F. beauftragt Freistadt, zwei von ihnen auf den 14. April nach Wien zu schicken.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 01 13 Wiener Neustadt
Kopial

teilt den Bürgern und Leuten zu Grüningen mit, er haben denen von Bern und Schwyz geschrieben, sie bis zu seiner Ankunft an niemanden andern weiterzugeben und befiehlt ihnen, da sie ja dem Haus Österreich zugehören, zu ihm zu halten.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 02 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0229
bestätigt dem Hanns von Eberstorf, obersten Kämmerer in Oesterreich, die Freyheit, dass er und s. Leibserben des Namens von Eberstorf mit rothem Wachs siegeln und er, wie auch sein Vetter, Sigmund von Eberstorf und ihre eheliche Erben das Wappen der Grafen von Thierstein führen mögen, welche Freyheiten ihnen K. Sigmund gegeben und K. Albrecht bestätigt hatte, Wappenbrief.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1441 03 14 Graz
Original

Reg Fr.III.: 9-7
fordert Eb. Dietrich von Mainz auf, Gf. Philipp von Nassau und Gerlach von Isenburg zu dem ihnen verliehenen Turnosen u Lahnstein kommen zu lassen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1441 03 14 Graz
Original

Reg Fr.III.: 9-7
fordert Eb. Dietrich von Mainz auf, Gf. Philipp v. Nassau u. Gerlach v. Isenburg zu dem ihnen verliehenen Turnosen zu Lahnstein kommen zu lassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 10 02 Graz
Literaturbeleg

überschickt Pfalzgf. Otto einen Friedgebotbrief für die Städte und gebietet, ihnen denselben zu verkünden

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 04 06 Innsbruck
Literaturbeleg

begnadet auf Bitte des Bf. Georg v. Brixen dessen Bürger zu Braunegg, dass die Gerichtleute in Taufers ihnen ihre Vorräte in der Stadt oder im Tal verkaufen dürfen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1442 05 09 Nürnberg
Deperditum

Reg Fr.III.: 12-101 †
entbindet die (genannten) Bevollmächtigten, die während seiner Abwesenheit die Regierungsgeschäfte in Österreich geführt haben, von ihren Verpflichtungen und anerkennt alle von ihnen getroffenen Maßnahmen

 

publiziert: Chmel
 1442 06 07 Mainz
Reichsregister

Chmel: 0591
erlaubt, dass Berthold und Hanns Mansen, Gebrüder, und der Sohn des sel. Hanns Schönmonzen den Conrad von Reinhartsweiler anstatt des verstorbenen Hanns Zorn, genannt Schenk, zu ihnen in die Gemeinschaft der Lehen aufnehmen, welche folgende sind

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 07 20 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 37-56
Chmel: 0753
bestätigt den Gff. von Fürstenberg die Privilegien und gewährt ihnen Freiheit von fremden Gerichten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1442 07 26 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 16-9
gebietet Juden in Gebieten des Bf. Halberstadt, fünf Wochen nach Datum des Briefs im kgl. Hof zu erscheinen, um mit seinen Amtleuten die Höhe der Krönungssteuer zu vereinbaren; gibt ihnen Geleit und befiehlt allen Reichsständen, Geleit zu geben

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 07 28 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 37-65
Chmel: 0806
befreit gen. Dörfer der Herrschaft Blumeck von fremden Gerichten und gestattet ihnen, Ächter u. Aberächter zu beherbergen

 

publiziert: Chmel
 1442 08 08 Frankfurt
Kopial

Chmel: 0945
bestätigt dem Burkhart von Homburg, Ritter, und den Kindern seines sel. Bruders Albrecht ihre Privilegien und die Pfandschaft auf den Stadtsteuern zu Weil und Dinkelsbühl, die ihnen von K. Sigmund für 800 Mark Silber verpfändet wurden.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 31 Breisach
Reichsregister

Chmel: 1074
verleiht dem Walther von Thann und seinen Brüdern das Schultheissenamt zu Wassenheim "und das halb gericht daselbs und den nydern dynckhoff den man spricht des künigshofe zu Wassenheim item die pfening zins daselbs den vogtweinzins daselbst, und das halb gericht zu Fridesheim und zu Uttelnheim;" bestätigt ihre Privilegien und verleiht ihnen des Privilegium, dass sie die Güter ihrer Leute, so ohne ihr Wissen und Willen hinweg ziehen, besitzen und geniessen mögen.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 238):


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