Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 81):
Freyheit

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0139
bestätigt Oberehnheim die Freyheit, dass sie von den Röm. Kaisern und Königen über ihre gewöhnliche Steuer nicht "ferer gedrungen" und bey ihren Gerichten erhalten werden soll; welche Freyheit sie von K. Carl IV. erhalten hatte

 

publiziert: Chmel
 1441 02 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0229
bestätigt dem Hanns von Eberstorf, obersten Kämmerer in Oesterreich, die Freyheit, dass er und s. Leibserben des Namens von Eberstorf mit rothem Wachs siegeln und er, wie auch sein Vetter, Sigmund von Eberstorf und ihre eheliche Erben das Wappen der Grafen von Thierstein führen mögen, welche Freyheiten ihnen K. Sigmund gegeben und K. Albrecht bestätigt hatte, Wappenbrief.

 

publiziert: Chmel
 1442 07 16 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0711
gibt der Stadt Waldshut die Freyheit, dass der Schultheiss daselbst die Acht und den Bann über das Blut zu richten habe.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 24 Straßburg
Reichsregister

Chmel: 1025
ertheilt den Herren von Lichtenberg die Freyheit, dass ihre Leute von keinem fremden ("furst herre oder stat") Herrn zu Bürgern aufgenommen werden dürfen, "und ob in yemand empfremdt were worden das in die widerumb geantwurt werdn ..."

 

publiziert: Chmel
 1442 09(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 1168
gibt dem Hanns von Ingelzat die Bestätigung der Freyheit von allen Steuern und Diensten.

 

publiziert: Chmel
 1442 09 24 Zürich
Reichsregister

Chmel: 1140
verleiht dem Abte zu St. Gallen für seine Stadt Wil im Thurgau die Freyheit, dass künftig sein Vogt nebst 12 von ihm gesetzten Geschwornen die schädlichen Leute richten sollen.

 

publiziert: Chmel
 1442 12 26 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 1302
gibt den Gebrüdern Thomas und Ludwig von Rotenstein die Freyheit, dass sie in ihren Dörfern Altysried und Grünenpuch Gerichte halten und die mit Richtern und Geschwornen besetzen sollen und mögen.

 

publiziert: Chmel
 1443 03 03 -
Reichsregister

Chmel: 1390
gibt dem Stephan, Grafen zu Frangiapan (sic) zu Vegel und zu Modrusch königl. Rathe, die Freyheit, dass er und seine Erben in ihren Gebieten Münzen mit ihren Wappen schlagen können, auf das Korn der Münze zu Wien.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1444 05 01 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 37-133
Chmel: 1633
gibt dem Grafen Johann von Werdenberg, Herrn zu Heiligenberg, die Freyheit, zu Uldingen an dem Bodensee einen Wochenmarkt alle Donnerstag und zwey Jahrmärkte am St. Jörgen- und am Simon und Juda-Tag halten zu lassen.

 

publiziert: Chmel
 1445(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 1997
bestätigt den Gebrüdern Ulrich, Oswald und Stephan Eyzinger von Eyzing die von K. Albrecht II. verliehene Erhebung in den Freiherrnstand und ertheilt ihnen die Freyheit, mit rothem Wachs zu siegeln.

 

publiziert: Chmel
 1446 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2079
erlässt ein Patent ins Reich, dass man wegen etwaigen Forderungen an die Herzoge von Bayern die Bürger der Stadt Ingolstadt nicht angreifen, beschädigen, aufhalten, bekümmern noch beschweren soll, sondern sie mögen bey ihrer Freyheit, für die Fürsten von Bayern nicht verbunden seyn, unangetastet bleiben.

 

publiziert: Chmel
 1446 06 03 Wien
Reichsregister

Chmel: 2098
bestätigt dem Eberhard Zolner, Bürger zu Nürnberg, die Freyheit seiner Behausung und Hofstatt in Bamberg.

 

publiziert: Chmel
 1447 04 01 Graz
Reichsregister

Chmel: 2272
Privilegienbestätigung Stadt Winterstetten, welche Georg Truchsess zu Waldburg vom Hause Oesterreich pfandweise inne hat, und gibt ihr eine neue Freyheit.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 04 Wien
Reichsregister

Chmel: 2315
bestätigt die von K. Albrecht I. ertheilte Freyheit, dass ein Dienstmann des Reichs dem Kloster Zwiefalten Güter oder Leute, die vom Reiche Lehen sind, unerfordert verkaufen, verschaffen, geben oder anders zuwenden mag, doch soll es die Summe von 20 Mark Gülten nicht übertreffen. Auch die andern Privilegien werden bestätigt, darunter die Erlaubniss von K. Sigmund, dass das Kloster die Vogtey zu Newnhauss dem Dorf unter Kolberg von dem Heinrich Truchsess an sich kaufen mag.

 

publiziert: Chmel
 1447 11 15 Wien
Reichsregister

Chmel: 2378
verleiht der Stadt Esslingen, um ihr aufzuhelfen, da sie bisher von einem Wagen Last 4 und von einem Karren Last 2 Pfennig zu Zoll genommen, künftig die Freyheit, von jedem Ross, das vor einem geladenen Wagen und Karren gehet, 6 Pfennig Zoll zu nehmen.

 

publiziert: Chmel
 1452 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2991
gibt dem Trudpert, Herrn zu Stauffen, die Freyheit, dass der Jahrmarkt, genannt der Baumgartmarkt, welcher bisher alljährlich am Montag vor Christi Himmerfahrt vor der Stadt Staufen gehalten wurde, in dieselbe Stadt verlegt und daselbst gehalten werde, und dass derselbe Trudpert, seine Erben und Nachkommen, Herren zu Stauffen, noch einen anderen Jahrmarkt, am Mittwoch nach Reminiscere in der Fasten daselbst halten mögen.

 

publiziert: Chmel
 1452 09 20 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2943
gibt dem Jose Gries von Gritzis und seinen Leibeserben und Nachkommen männlichen Geschlechts die Freyheit, dass sie freyen Landgerichten als andere Nieder-Freyen beysitzen und Landrichter seyn mögen.

 

publiziert: Chmel
 1452 11 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2959
erklärt, erläutert und gibt von Neuem die Freyheit der Herrschaft Hohemberg, dass Niemand die Räthe und Bürger der Städte Rotemburg und Ehingen am Neckar, Horw, Haierloch, Schönberg, Pinssdorf, Oberndorf und aller anderen Städte in der vorgenanten Herrschaft und alle Inwohner derselben Herrschaft an des Reichs Hofgerichte, Landgerichte und andere sonstige Gerichte laden soll, auch dass dieselben Städte und Leute Aechtern und Aberächtern Aufenthalt geben mögen.

 

publiziert: Chmel
 1452 11 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2965
bestätigt dem Ritter Heinrich Nothaft zu Bernberg die Freyheit, welche seine Vorältern und er von den Fürsten von Bayern erlangt haben, dass sie Halsgericht, Stock und Galgen bey ihrem Schloss Ahelming und Zugehör, und in ihren Dörfern Penczling, Taberczhausen, Ahelming und Yseraw haben mögen, auch den "wildpan" grossen und kleinen in der Aue, genannt in dem Wethern im Lande Bayern, an der Donau oder Nieder-Altaich gelegen.

 

publiziert: Chmel
 1453 01 12 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3005
gibt den Gebrüdern Hugo und Ulrich und ihrem Vetter Wilhelm Grafen von Montfort die Freyheit, dass Niemand ihre eigen Leute, Alterleute noch Vogtleute ohne Einwilligung der Grafen zu Bürgern aufnehmen, noch sonst entfremden soll.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 81):


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