Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 997):
nicht

unveröffentliche Sammlung
 1439 02 24 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Hans Schrampf, da er für heute zur ersten Tagsatzung auf die Klage des Abtes zu St. Paul nicht erschienen sei, zur zweiten Tagsatzung auf heute über sechs Wochen zu erscheinen

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 04 08 Wien
Literaturbeleg

bestimmt dem Johann Strasser, Probst zu St. Andre in Lavanttal, da er nicht erschienen sei, auf heute über sechs Wochen die dritte Tagsatzung in dem Zehntstreit mit dem Kloster St. Paul

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 11 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Hz. Friedrich gebietet Gf. Stephan von Modrusch, die von Laibach im Besitz einer Gemein nicht zu irren

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 11 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Hz. Friedrich gebietet Gf. Stephan von Modrusch Laibach nicht zu beirren

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 11 16 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Hz. Friedrich gebietet Michael Reichenburger, Pfleger zu Hassberg, die von Laibach u. a. nicht mehr mit Maut zu Hassberg zu beschweren

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 11 17 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Hz. Friedrich gebietet Triest, die Einwohner von Krain nicht im Handel zu behindern

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 04 06 - 1452 03 19(keine Ortsangabe)
Kopial

Reg Fr.III.: 15-499
befiehlt Hauptmann Jadok v. Pastojina, Güter verstorbener Kleriker nicht anzutasten

 

unveröffentliche Sammlung
 1440 04 29 Wien
Literaturbeleg

fordert Hz. Albrecht VI. auf, seine Herrschaft über das Fürstentum Österreich nicht länger zu beeinträchtigen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1440 05 16 Wien
Kopial

gebietet Stadt Esslingen, Schatzung der von Ulrich von Westerstetten u. Hans Geßler unter Verletzung des Geleitrechts Gefangenen nicht zu unterstützen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 14-15
Chmel: 0036
erklärt, daß Bürger des Rats zu Nürnberg in Rechtsangelegenheiten von Gästen untereinander, die sich nicht zu Nürnberg zugetragen haben, nicht rechtspflichtig sein sollen, außer Ächter

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 05 17 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-22
gebietet Landgericht des Burggraftums Nürnberg, den Prozeß Thomas Müllner gegen Eberhard v. Stetten, Deutschordenskomtur zu Nürnberg, nicht weiter zu betreiben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 05 21 /ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 9-4 †
setzt (noch nicht bekannte) christliche Könige und Fürsten von der Ansetzung des Tages nach Mainz in Kenntnis.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 07 28 Hainburg
Original

Reg Fr.III.: 14-30
gebietet Eberhard von Seinsheim, Deutschmeister des Deutschen Ordens, in dem Prozeß mit Nürnberg nicht von dem Baseler Konzil entscheiden zu lassen, sondern bis zum Tag in Mainz anstehen zu lassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1440 09 04 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

ermahnt Hz. Heinrich von Bayern, gen. Feinde des Schwäbischen Städtebundes und deren Helfer in keiner Weise zu unterstützen und Mitglieder des Städtebundes nicht an deren Aufsuchung zu hindern

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 09 04 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 17-5
gebietet Stadt Speyer, Michael v. Freiberg u.a. gen. Hauptleute nicht zu unterstützen

 

unveröffentliche Sammlung
 1440 09 16 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gebietet allen Hofrichtern, Landrichtern etc. zu Nürnberg, Rottweil etc., nicht über Untertanen des Hauses Österreich im Elsaß, Breisgau, Schwarzwald und am Rhein zu richten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 09 20 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-39
gebietet Eberhard von Seinsheim, Deutschmeister des Deutschen Ordens, nicht vor dem Baseler Konzil, sondern vor ihm als dem zuständigen weltlichen, und dem Bf von Bamberg als geistl. Richter gg. Nürnberg Recht zu nehmen

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0139
bestätigt Oberehnheim die Freyheit, dass sie von den Röm. Kaisern und Königen über ihre gewöhnliche Steuer nicht "ferer gedrungen" und bey ihren Gerichten erhalten werden soll; welche Freyheit sie von K. Carl IV. erhalten hatte

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0140
bestätigt derselben Stadt Ober-Ehenheim die Freiheit, dass die gewöhnliche Stadtsteuer nicht versetzt "noch in Jemands Hand verändert werden soll." (Von K. Carl IV. her.)

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0142
bestätigt die Freiheit, dass der Stadt Ober-Ehenheim "Allemende das ist Wald Wunne und Weide auch andre ihre Zugehörung, noch die Leutte die Inwendig und auszwendig der egenanten Stadt seszhafft sind die zu In gehören und mit In dientt, von derselben Stadt nicht verändert, noch versetzt werden sollen."

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 997):


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