Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
zunächst

unveröffentliche Sammlung
 1450 09 02 Wiener Neustadt
Original

belehnt als Vormund des König Ladislaus die Bruderschaft "Unserer Lieben Frau" zu Weitra mit folgenden Lehen der Herrschaft Weitra, die Kaspar und Anna Schaler verkauft haben, damit darauf ein Pilgerhaus errichtet werde, und erteilt zugleich die Bewilligung zur Errichtung dieses Hauses, von welchem jährlich zu Michaeli an den vorgenannten Schaler und seinen Nachkommen 12 Pf. zu dienen ist; nachstehend die Gülten: ein halbes Pfd. Pf. Geld, einen halben Metzen Mohn, 2 Metzen Korn, 2 Metzen Hafer, gesatzten Zehent und allen kleinen Zehent auf einem Lehen zu Pfaffenschlag, zunächst der St. Wolfgangs- Kapelle gelegen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 20 Wiener Neustadt
Kopial

hebt die gg. die Stadt Weissenburg erlassene Vorladung, weil diese den vom K. als Amman aufgestellten Hans v. Schaumberg zunächst nicht, jetzt aber doch anerkannt hat, auf

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 20 Wiener Neustadt
Original

hebt die gg. die Stadt Weissenburg erlassene Vorladung, weil diese den vom K. als Amman aufgestellten Hans v. Schaumberg zunächst nicht, jetzt aber doch anerkannt hat, auf

 

publiziert: Regg.F.III.
 1486 03 26 - 04 28(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-1045D
teilt Hz. Georg (den Reichen) von Bayern(-Landshut) mit, dass er in Frankfurt mit den Fürsten und Untertanen mit den Sachen des Reiches beschäftigt gewesen und somit am geplanten Schiedsspruch in der Nördlinger Angelegenheit verhindert gewesen sei. Er bittet ihn, ihm dies nachzusehen und den Schiedsspruch zunächst ruhen zu lassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 01 02(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Graf Albrecht von Hohenlohe, Graf Gottfried von Hohenlohe sowie Graf Kraft von Hohenlohe, zunächst über die Appellation des Jörg von Hartheim gegen ein Urteil des Landgerichts Franken zugunsten des Matthias Lutenhofer, anschließend aber auch über die Hauptsache gemeinsam oder einzeln zu entscheiden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 12 12 Ulm
Literaturbeleg

beauftragt Pfalzgraf Philipp bei Rhein, Bischof Johann von Worms und Graf Eberhard von Württemberg, den Streit zwischen Hans Roß einerseits und Eitelfritz d.Ä. aus Speyer andererseits, der zunächst von Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer kraft kaiserlicher Kommission verhandelt, dann aber an den Herrscher remittiert wurde, gemeinsam oder einzeln zu entscheiden.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1492 03 21 Linz
Original

Reg Fr.III.: 32-1142
befiehlt Mgf. Friedrich (V.) von Brandenburg, Bernhardin von Stauf, Freiherr zu Ehrenfels, zunächst hinzuhalten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 03 22(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Bischof Heinrich von Bamberg den Auftrag, sich in der Streitsache zwischen Eberhard Turmeier und seiner Frau Agnes einerseits und etlichen nicht namentlich genannten Personen zunächst um eine gütliche Aussöhnung der Parteien zu bemühen. Sollte eine Schlichtung nicht möglich sein, erhält der Bischof Befehl und Vollmacht, die Angelegenheit gerichtlich zu entscheiden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 11 19 Linz
Literaturbeleg

beauftragt Abt Johann II. von Kempten, zunächst den Versuch zu unternehmen, den Streit zwischen Hans Wagner und Adam vom Stein zu schlichten. Bei einem Scheitern der Vermittlungsbemühungen soll der Abt die Angelegenheit durch sein Urteil entscheiden. Darüber hinaus erhält der Kommissar sunder macht und gewalt Hans Wagner und seine Bürgen von allen Eiden, Pflichten und Verschreibungen zu absolvieren und zu entledigen

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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