Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
zugesagt

unveröffentliche Sammlung
 1451 03 02 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Stadt Wien mit, dass er Oswald Schiemer Geleit zugesagt hat und befiehlt dieses zu halten

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 24 Regensburg
Literaturbeleg

fordert Hz. Albrecht von Bayern auf, den Finstere freizulassen, weil er ihm Geleit zugesagt hat.

 

publiziert: Chmel
 1471 08 14 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6407
erklärt, nachdem er zur Beförderung des allgemeinen Zuges und Widerstand gegen die Türken einen allgemeinen Frieden im Reich angeordnet hat, dass dieses dem Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, der diesen Frieden zu halten zugesagt hat, an seinen Einigungen und Bündnissen, die er mit Etlichen hat, keinen Eintrag thun soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1485 10 30 Nürnberg
Literaturbeleg

schreibt Hauptmann und Rat zu Wiener Neustadt, daß Mainz, Brandenburg und Sachsen ihm Hilfe zugesagt haben usw.

 

publiziert: Chmel
 1486 11 22 Bonn
Reichsregister

Chmel: 7875
bezeugt, dass Hermann, Erzbischof zu Köln und die Stadt Köln dem Kaiser zugesagt haben, dass die kaiserl. Befreyung des Friedrich Selbach von dem Gefängniss der Stadt Neuss, darin er auf Begehren desselben Erzbischofs und der Stadt Köln gekommen ist, der Stadt Neuss keinen Schaden bringen und sie desshalb unangelangt bleiben werde.

 

publiziert: Chmel
 1492 02 27 Linz
Reichsregister

Chmel: 8770
bestätigt den in des Herzogs Albrecht in Bayern Gebiethen gesessenen Prälaten, Grafen, Herren, Edelleuten, Städten und Communitäten einen von demselben Herzog Albrecht gegebenen Brief, darin er ihnen zugesagt hat, alle von seinen Vorfahren Fürsten von Bayern und von ihm ihnen gegebene Handfesten, Urkunden und Briefe zu halten etc.

 

publiziert: Chmel
 1492 09 22 Linz
Reichsregister

Chmel: 8844
bekennt, dass er die seinem Thürhüter Niclas Rynhard gegebene Erlaubniss vom Bürgermeister und Rath der Stadt Weil das ihnen verpfändete Schultheissenamt und Ungelt daselbst zu lösen, wieder abgethan, diese Aemter bey der Stadt Weil pfandweise gelassen und ihr zugesagt habe, dass Niemanden künftig gestattet werden solle, sie zu lösen, als nur zu kaiserl. und des Reichs Händen.

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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