Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
zudem

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1443 01 24 Hall in Tirol
Reichsregister

Reg Fr.III.: 24-22
Chmel: 1376
nimmt Pfarrkirche ULF zu Danzig in Reichsschutz

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1443 02 19 Wiener Neustadt
Reichsregister

Reg Fr.III.: 24-24
Chmel: 1377
ernennt Bf. Kaspar v. Pomesanien auf Bitten des Pfarrers Dr. Andreas Ruperti von St.Marien in Danzig wegen der Übergriffe des Rates zum Konservator der Kirche

 

publiziert: Regg.F.III.
 1445 03 01 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 24-44
beauftragt Arnold Dattelen, Dompropst zu Frauenburg, und Wichard, Offizial zu Heilsberg, mit der Entscheidung in Sachen Deutscher Orden gegen Hans David von Liebstadt, Einwohner zu Köln

 

publiziert: Regg.F.III.
 1445 03 01 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 24-45
beauftragt Arnold Dattelen, Dompropst zu Frauenburg, und Wichard, Offizial zu Heilsberg, mit der Entscheidung in Sachen Deutscher Orden gegen Hans David von Liebstadt, Einwohner zu Köln

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 18 Wien
Literaturbeleg

verkündet Endurteil im Streit Lauingen gegen Frauen-Riedhausen wegen der Viehweide an der Zwerg: Lauingen erhält die Viehweide, da die Bauern von Frauen-Riedhausen zum Gerichtstermin vor Gf. Ulrich v. Cilli nicht erschienen waren, und kann zudem für erlittene Schäden von den Bauern Ersatz verlangen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1473 07 23/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-888D
bestätigt dem Kloster (Münster-)Schwarzach alle von früheren Kaisern und Kgg. erhaltenen Privilegien, und da das Kloster durch Irrungen zu Schaden gekommen ist, die Freiheit von allen Zöllen. Er gebietet zudem Bürgermeistern und Rat der Stadt Straßburg, das Kloster in diesen Freiheiten nicht zu hindern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 28/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt dem Richter und Schöffen des Gerichts Emrode ein Mandat, solange Peter von Unkel sich beim Kaiser aufhält, nicht gegen ihn und sein Gut vorzugehen, zudem der Kaiser die Geschehnisse als nichtig ansieht

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

an den Papst: er habe um Bestätigung Ottos nachgesucht, was der Papst nicht getan hätte. Als ^»Advocatus«^ wurde Friedrich III. gebeten, die Wahl zu schützen. Die Wahl sei zudem gesetzlich, so daß die Nichtbestätigung eine Verachtung der deutschen Nation sei. Die Konstanzer Kirche werde in Streit und Ausgaben versetzt, und das Bistum sei so verarmt, daß der Bischof nicht genügend Unterhalt habe.

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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