Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 8 (von 8):
widerrechtlich
| unveröffentliche Sammlung |
1460 06 10 | (keine Ortsangabe) |
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befiehlt dem Balthasar Öder von Sachsendorf, die widerrechtlich gefangen gehaltenen Holden des Stiftes Göttweig freizulassen und schadlos zu halten |
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| unveröffentliche Sammlung |
1464 10 30 | Wiener Neustadt |
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befiehlt Gmünd, Zölle und Beschwerungen, die sie den durch ihre Stadt ziehenden oder daselbst wohnenden Juden widerrechtlich auferlegen, abzutun, da die Judenschaft im Reich dem Kaiser unmittelbar zugehöre |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1470 08 21 /ca | (keine Ortsangabe) |
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gebietet Heinrich Kreycker, seinen widerrechtlich am westfälischen Gericht vor Johann Hülscheid, Freigraf des Freistuhls in der Freigrafschaft zu Brackel bei Dortmund, gegen Bürgermeister und Rat sowie Schultheiß, Schöffen, Bürger und Einwohner der Stadt Frankfurt geführten Prozeß abzustellen und lädt ihn zu rechtlicher Verantwortung vor |
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| unveröffentliche Sammlung |
1471 08 20 | (keine Ortsangabe) |
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befiehlt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund, daß sie bei Vermeidung der kaiserlichen Ungnade und einer Strafe von 50 Mark Goldes, bei Johann von Hulschede, Freigraf des freien Stuhls zu Brakel bei Dortmund, Sorge tragen und bestellen, daß dieser die auf Anlangen des Johann von Luckendarp, widerrechtlich ergangene Vorladung der Bürger zu Bregenz, vor den dortigen Stuhl widerrufe und erklärt alle in dieser Sache ergangenen und noch ergehenden Briefe als ungültig. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 01 18 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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gebietet dem Rat zu Regensburg, den N.N. Pfister aufzufordern seiner Ehefrau ihre widerrechtlich entwendeten Briefe zurückzugeben |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1477 05 17 /vor | (keine Ortsangabe) |
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verbietet den Gff. Dietrich u. Kuno von Manderscheid, die Grafschaft Blankenheim und Gerolstein widerrechtlich in Besitz zu behalten. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1488 09 18 | Antwerpen |
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befiehlt den Städten Lübeck und Hamburg, den widerrechtlich erbauten Elbdamm bei Gammerort zu schleifen. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1491 01 28 | Linz |
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verleiht Stift Göttweig, nachdem es von dem von ihm eingesetzten Vogt bedrückt wurde, das Recht, die Vögte, welche es widerrechtlich bedrücken, abzusetzen und andere zu erwählen, welchen sie das Vogtrecht entrichten sollen |
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Fundstellen
1 bis 8 (von 8):
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