Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
widerrechtlich

unveröffentliche Sammlung
 1460 06 10(keine Ortsangabe)
Kopial

befiehlt dem Balthasar Öder von Sachsendorf, die widerrechtlich gefangen gehaltenen Holden des Stiftes Göttweig freizulassen und schadlos zu halten

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 10 30 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Gmünd, Zölle und Beschwerungen, die sie den durch ihre Stadt ziehenden oder daselbst wohnenden Juden widerrechtlich auferlegen, abzutun, da die Judenschaft im Reich dem Kaiser unmittelbar zugehöre

 

publiziert: Regg.F.III.
 1470 08 21 /ca(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 8-309 †
K. F. gebietet Heinrich Kreycker, seinen widerrechtlich am westfälischen Gericht vor Johann Hülscheid, Freigraf des Freistuhls in der Freigrafschaft zu Brackel bei Dortmund, gegen Bürgermeister und Rat sowie Schultheiß, Schöffen, Bürger und Einwohner der Stadt Frankfurt geführten Prozeß abzustellen und lädt ihn zu rechtlicher Verantwortung vor

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 20(keine Ortsangabe)
Kopial

befiehlt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund, daß sie bei Vermeidung der kaiserlichen Ungnade und einer Strafe von 50 Mark Goldes, bei Johann von Hulschede, Freigraf des freien Stuhls zu Brakel bei Dortmund, Sorge tragen und bestellen, daß dieser die auf Anlangen des Johann von Luckendarp, widerrechtlich ergangene Vorladung der Bürger zu Bregenz, vor den dortigen Stuhl widerrufe und erklärt alle in dieser Sache ergangenen und noch ergehenden Briefe als ungültig.

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 01 18 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet dem Rat zu Regensburg, den N.N. Pfister aufzufordern seiner Ehefrau ihre widerrechtlich entwendeten Briefe zurückzugeben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1477 05 17 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 9-333 †
verbietet den Gff. Dietrich u. Kuno von Manderscheid, die Grafschaft Blankenheim und Gerolstein widerrechtlich in Besitz zu behalten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1488 09 18 Antwerpen
Kopial

Reg Fr.III.: 33-329
befiehlt den Städten Lübeck und Hamburg, den widerrechtlich erbauten Elbdamm bei Gammerort zu schleifen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1491 01 28 Linz
Literaturbeleg

verleiht Stift Göttweig, nachdem es von dem von ihm eingesetzten Vogt bedrückt wurde, das Recht, die Vögte, welche es widerrechtlich bedrücken, abzusetzen und andere zu erwählen, welchen sie das Vogtrecht entrichten sollen

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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