Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
weisen

unveröffentliche Sammlung
 1442 02 10 Rottenmann
Literaturbeleg

befiehlt Leonhard Harracher, Pfleger zu Eppenstein, und Leopold Aspacher, Pfleger zu Gösting, dem Bf. von Freising und dem Abt v. Admont einen Vergleichstag zu Oberwölz zu bestimmen, bzw. dieselben vor die Landschranne zu weisen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1445 09 22 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-313
bekundet Kammergerichtsurteil in Sachen Cunz Bütner v. Groß-Geschaidt gg. Jörg Geuder sowie Heinrich, Martin, Sebald Geuder, Vettern des Seitz G. zu Nürnberg (Anwalt: Erhard Giener). Nachdem Cunz B. von den Urteilen des Stadtgerichts Nürnberg u. Landgericht Sulzbach nicht beruft haben, sollen diese Urteile kräftig bleiben u. die Geuder die Ansprüche ledig sein. Sie sind nicht schuldig, den Urfehdebrief (1418 Nov. 30) zu weisen. Inhalt der Klage: Hans B., Vater, hatte freies Reichslehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1451 04 18 Wiener Neustadt
Original

gebietet der Stadt Freistadt, den Streit zwischen Thomas Fuchs u. Katrin, der Wwe. Pauls von Weißenbach, nicht zu entscheiden, sondern vor Sigmund v. Ebersdorf zu weisen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 03 22/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bittet Kg. Kasimir IV. von Polen auf Ersuchen des Rates von Nürnberg, etliche Bürger der Stadt wegen Ansprüche von Kasimiers Untertanen an ihn als Kaiser zu weisen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 10 28 Würzburg
Literaturbeleg

gebietet dem Offizial und geistlichen Richter des bischöflichen Hofes, wegen Eberhard von Sonnenberg nicht gegen seinen Kaplan ^Mathis Scheit^ zu prozedieren und diesen vor ihn zu weisen, da deswegen ein Verfahren vor dem Kammergericht laufe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 20 Neuss
Kopial

an die Reichsstadt Konstanz: Er hat erfahren, daß einige Anhänger Ludwigs von Freiberg in die Stadt eingedrungen sind, Aufläufe verursachten und die Domkirche entweihten. Er gebietet ihnen, Heinrich von Randegg beim Schutz des Bistums beizustehen. Sie sollen den am Aufruhr Beteiligten Wohnsitz und Aufenthalt in Konstanz verbieten und sie aus der Stadt weisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 01(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Wilhelm von Saurau, Klagen gegen den Pfleger von St. Peter an ihn zu weisen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1491 04 13 Linz
Original

Reg Fr.III.: 26-790
befiehlt Bürgermeistern, Richtern und Rat der Stadt Brünn, Kläger gegen den Nürnberger Bürger Jörg Wurer an den Richter in Nürnberg zu weisen.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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