Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
weder

publiziert: Chmel
 1440 06 25 Wien
Original

Chmel: 0080
gebietet allen Landherren, Rittern etc., die Bürger von Passau weder an Leib noch an Gut zu beeinträchtigen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 08 12 Mürzzuschlag
Literaturbeleg

beauftragt die Stadt Wien, weder Schießpulver noch Salüeter zum Verkauf gelangen zu lassen.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 04 Wien
Reichsregister

Chmel: 2317
bestätigt dem Johann Markgrafen von Yseo und seinen Erben, ungeachtet derselbe weder von K. Albrecht, noch von ihm (K. Friedrich) zur gehörigen Zeit seine Lehen empfangen, ein Privilegium K. Sigismunds Dat. Constantiae April 1415.

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 04 21 Graz
Literaturbeleg

befiehlt Stadt Wien weder Hg. Albrecht noch Hg. Sigmund in die Stadt zu lassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 09 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gebietet Freistadt, weder den von Sternberg noch den von Rosenberg in die Stadt zu lassen

 

publiziert: Chmel
 1470 03 21 Wien
Original

Chmel: 5972
erklärt, daß von dem Fünfergericht zu Nürnberg weder an ihn noch ein andere Gericht appelliert werden kann

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 05 04 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet dem Herzog von Lothringen, Pfalzgraf Friedrich weder Hilfe noch Beistand gegen Hagenau zu gewähren

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 05 04 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Pfalzgraf Friedrich weder Friedrich d. J. von Fleckenstein noch sonst jemandem zu gestatten, Hagenau anzugreifen

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 01 25 Graz
Literaturbeleg

verordnet, daß, wer die öden Häuser in Hartberg wieder aufbaut, weder von Christen noch von Juden darum belangt werden soll

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 11 09(keine Ortsangabe)
Kopial

gebietet Hz. Ludwig von Bayern, daß er als Landesfürst den Brüdern Wilhelm und Hans Eichperger die gefangenen Bauern mit ihren Brüdern einantwortet und es weder dem Ldgf. von Leuchtenberg noch jemand anderem gestattet, sie zu beschweren.

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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