Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
verwiesen

unveröffentliche Sammlung
 1447 04 14(keine Ortsangabe)
Kopial

teilt Mgf. Johann von Brandenburg mit, daß er die Appellation des Jörg Geuder von Nürnberg in Sachen Walther Schütz an den Kommissar Heinrich von Pappenheim verwiesen habe und gebietet ihm, nichts weiter zu unternehmen

 

publiziert: Chmel
 1448 08 23 Wiener Neustadt
Kopial

Chmel: 2467
bestätigt die Verschreibung, wodurch Graf Eberhard von Lupfen, Landgraf zu Stulingen, seiner Gemahlinn Kunigund von Lupfen und Nellenburg ihre Heimsteuer, Morgengabe und Widerlegung auf die Landgrafschaft Stulingen verwiesen und versichert hat, derselben Kunigunde, die jetzt Witwe ist.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 06 25 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 24-85
gibt Peter Polan, Bürger zu Allenstein, der in seiner Sache gegen ungen. Bürger von Allenstein an Hz. Vlodko von Masowien als Kommissar verwiesen wurde, einen Geleit- und Förderungsbrief

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 08 04 Graz
Kopial

teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, dass er die kommissarisch von diesem verhandelte und mit seinem Urteil zuungunsten der Gemeinde Frickenhausen abgeschlossene Streitsache um die Gemarkungsgrenze zwischen Segnitz und Frickenhausen erneut an das Kammergericht verwiesen hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 03 23 Nürnberg
Literaturbeleg

teilt Stadt St. Gallen mit, daß er die Appellation des Stefan von Vonbül gg. Urteil des Rats von St. Gallen an den Abt Ulrich von St. Gallen verwiesen habe

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 05 11 Nürnberg
Original

erlaubt der Stadt Kitzingen, jährlich Märkte am? Sonntag nach Sankt Peter und Paul sowie an Sankt Simon und Judas und am Sonntag Oculi in der vasten abzuhalten.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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