Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
versichern

unveröffentliche Sammlung
 1449 04 18 Wiener Neustadt
Kopial

erlaubt Merge v. Venningen, Frau des Raban v. Helmstatt, ihr Heiratsgut mit Schloß u. Dorf Daisbach zu versichern, das ihr Mann als Lehnträger für sie und ihre Schwester vom Reich innehat

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 02 03 Graz
Literaturbeleg

schreibt Reichshauptleuten, daß sie den Eidgenossen bei erfolgender Hilfe ksl. Dankes versichern sollen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 02 03 Graz
Original

Reg Fr.III.: 23-226
schreibt an die Hauptleute Mgf. Albrecht von Brandenburg, Mgf. Karl von Baden und Gf. Ulrich V. von Württemberg, sie sollen den Eidgenossen seine Dankbarkeit versichern und sie mit der Aussicht auf Privilegienbestätigung zur Hilfe veranlassen

 

publiziert: Chmel
 1467 08 13 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 5140
erlaubt dem Erhard Landolt, dass er das Witthum seiner Gemahlinn Margareth von Ochsenstein auf den Zehenden zu "Frankchenn, Schafhusen und Müntzenhausen", die Reichslehen sind, versichern mag.

 

publiziert: Chmel
 1471 01 29 Graz
Reichsregister

Chmel: 6193
erlaubt dem Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg etc., seiner ehelichen Hausfrau Katharina von Winneburg und Bilstein ihre Heimsteuer, Morgengabe und Widerlegung auf das Schloss und Dorf Weitersweiler, das Reichslehen ist, zu versichern und gestattet zugleich demselben, ihre Gerechtigkeit dem Rudolph Walz zu verpfänden.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 02 21/ca.(keine Ortsangabe)
Original

Reg Fr.III.: 32-974
antwortet in einem eigenhändigen Schreiben Kf. Albrecht von Brandenburg, er sei über dessen Erkrankung erschrocken, er schicke ihm den Propst von Xanten und den Gf. von Barby(-Mühlingen), um ihn zu besuchen und ihm zu versichern, dass er (K.F.), könne er etwas für Albrecht tun, dies täte.

 

publiziert: Chmel
 1487 04 16 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 7996
erlaubt dem Seiz Pfinzing, seine eheliche Hausfrau auf 2 Gütlein zu dem Guntterspühel für ihre Morgengabe zu versichern.

 

publiziert: Chmel
 1487 06 02 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 7996 vgl.
erlaubt dem Seiz Pfinzing, seine eheliche Hausfrau auf 2 Gütlein zu dem Guntterspühel für ihre Morgengabe zu versichern.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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