Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
versetzt

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0140
bestätigt derselben Stadt Ober-Ehenheim die Freiheit, dass die gewöhnliche Stadtsteuer nicht versetzt "noch in Jemands Hand verändert werden soll." (Von K. Carl IV. her.)

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0142
bestätigt die Freiheit, dass der Stadt Ober-Ehenheim "Allemende das ist Wald Wunne und Weide auch andre ihre Zugehörung, noch die Leutte die Inwendig und auszwendig der egenanten Stadt seszhafft sind die zu In gehören und mit In dientt, von derselben Stadt nicht verändert, noch versetzt werden sollen."

 

publiziert: Chmel
 1446 12 16 Wien
Reichsregister

Chmel: 2206
erlaubt, dass Wiprecht von Helmstatt, Amtmann am Bruchrein, im Städtlein Weybstatt (welches dem Reiche eigen gehört, jedoch dem Bischof und Stifte von Speyer versetzt, von diesen aber dem gedachten Wiprecht verpfändet wurde) eine Mühle nach Rath des Gerichts und der Inwohner zu Weybstat bauen mag, die Baukosten aber sollen, wenn die Lösung geschieht, ihm und seinen Erben, mitsammt dem Hauptgeld wiedergegeben werden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

an den Papst: er habe um Bestätigung Ottos nachgesucht, was der Papst nicht getan hätte. Als ^»Advocatus«^ wurde Friedrich III. gebeten, die Wahl zu schützen. Die Wahl sei zudem gesetzlich, so daß die Nichtbestätigung eine Verachtung der deutschen Nation sei. Die Konstanzer Kirche werde in Streit und Ausgaben versetzt, und das Bistum sei so verarmt, daß der Bischof nicht genügend Unterhalt habe.

 

publiziert: Chmel
 1488 03 27 Kempten
Reichsregister

Chmel: 8265
sagt der Stadt Schwäbisch Werd zu, dass er, wenn sie künftig wegen der Stadtsteuer und dem Ammanamtsgelde daselbst, so den Marschällen zu Pappenheim versetzt gewesen, nun hinfüro aber jährlich zu kaiserlichen Handen gereicht werden sollen, durch die gemeldten von Pappenheim oder Jemand andern angelangt würde, sie vertreten und schadlos halten werde

 

publiziert: Chmel
 1489 11 24 Linz
Reichsregister

Chmel: 8472
gibt seine Beystimmung, dass Erzherzog Sigmund zu Oesterreich die Schlösser und Städte Ortenburg, Offenburg, Gengenbach, Zell und Anderes, so von des Kaisers Vorfahren am Reich den Bischöfen und dem Stifte Strassburg versetzt, nachmahls aber von denselben Bischöfen einem Pfalzgrafen bey Rhein zur Hälfte weiter verpfändet worden, zum halben Theil, den der Bischof Albrecht und das Stift noch innhaben, von ihnen an sich und das Haus Oesterreich lösen mag.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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