Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
versehen

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 13 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Erste Bitte an Graf Jakob von Lichtenberg, den Priester Konrad Walgker mit einer Pfründe zu versehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 28 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Förderbrief an den Papst für den Dechanten von Augsburg, ihn mit einer Pfründe zu versehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 07 15 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Erste Bitte für Matthias Scheit an Bf. Georg von Brixen, ihn mit der Pfründe eines Chorherren in Brixen zu versehen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 06 01 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Förderbrief für den Augsburger Bürger Ulrich Weiß an den Rat zu Augsburg, ihn mit einem Amt zu versehen

 

publiziert: Chmel
 1474 03 18 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6848
bestätigt dem Sebald Müllner, Lehrer der Arzneywisenschaft und seinem Bruder Hanns Müllner, von Nürnberg, welche von Hanns von Locheim das Schloss und Dorf "Swarczenbruck" erkauft haben, die von K. Sigmund demselben von Locheim gegebene Verwilligung, dasselbe zu befestigen und mit Gräben und Zwingern zu versehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1479 10 08 Graz
Original

schreibt an die Gemeinde der Stadt Weitra, betreffend die Verteidigung der Stadt, die mit Zeug und Pulver versehen und deren Gräber, Türme und Mauern, wo dies notwendig ist, gebaut werden sollen, damit Stadt, Land und Leute nicht Schaden nehmen.

 

publiziert: Chmel
 1490 12 02 Linz
Reichsregister

Chmel: 8617
bestätigt einen inserirten Brief de anno 1489, dass Rudolph Lumbart, Bürger zu Strassburg, seine Tocher Katharina, Ludwigs Bereck eheliche Hausfrau, in ihrer Heirath mit den inbenannten Gütern begabt und versehen habe.

 

publiziert: Chmel
 1491 09 15 Linz
Reichsregister

Chmel: 8712
erlässt ein Mandat, wodurch er die von Georg, Abt zu Rockenburg, Prämonst. Ord. im Augsburger Bistum, mit Willen des päpstlichen Legaten gemachte Reformation desselben Gotteshauses und Zurückführung zur Regel des Ordens von Prämonstrat, bestätigt und verordnet, dass alle diesem Gotteshause incorporirte Pfarrkirchen, so bisher mit den Conventbrüdern besetzt gewesen, künftig mit Layenpriestern versehen werden und ein jeder Abt in Monathsfrist nach Antritt seiner Würde einem Bischof zu Augsburg, oder einem Abt zu Ursperg, und ein jeder aufgenommene Conventsbruder seinem Abte den Eid schwören sollen, sich von dem Reiche durch Niemand abwendig machen zu lassen.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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