Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
verfahren

publiziert: Chmel
 1442 09 24 Zürich
Reichsregister

Chmel: 1134
erlässt einen Befehl, wie man mit Jenen verfahren soll, die von dem Hofgerichte zu Rotweil in die Acht gethan worden, solche aber verachten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 01 19 Innsbruck
Literaturbeleg

gebietet Lübeck gemäß der Achterklärung K. Sigmunds gg. Rostock zu verfahren

 

publiziert: Regg.F.III.
 1452 01 24 Ferrara
Original

Reg Fr.III.: 19-221, 32-53
verbietet Landgericht Nürnberg wegen Appellation in der Sache Lienhard Grolands von Nürnberg gegen Hans Bischof v. Vrotzwinden zu verfahren

 

unveröffentliche Sammlung
 1469 04 30 St. Lambrecht
Original

Anweisung an den Richter Stefan Schober, wie er im Fall Hans Mitterpacher zu verfahren hat

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 08 03 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt dem Bf. von Augsburg den Kommissionauftrag, in der Streitsache zwischen Ursula Scharsacher einerseits und Dr. Georg Ehinger als Anwalt der Barbara Neithart aus UIm gemäß der in Regensburg ergangenen Kommission zu verfahren

 

publiziert: Regg.F.III.
 1485 09 17 Straßburg
Original

Reg Fr.III.: 30-189
befiehlt Eb. Johann v. Gran, bei Verhandlung in Sachen Andreas v. Weißpriach, Christoph v. Liechtenstein u. Hans Haugwitz wie Bf. Matthias v. Seckau zu verfahren

 

unveröffentliche Sammlung
 1486 07 12 Aachen
Original

bestätigt Bf. Rudolf von Würzburg das bisher geübte Recht, alle Güter derjenigen, die sich in dem Fürstentum und den Gebieten des Stifts selbst töten, einzuziehen und nach Belieben damit zu verfahren.

 

publiziert: Chmel
 1487 11 07 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8179
erlässt ein Patent ins Reichs, dass man den Jacob und Hanns Vittel, Vettern, welche wider den auf nächstgehaltenen Tag zu Frankfurt beschlossenen und ausgeschriebenen Frieden, Ulrichen Schaller und Hannsen Hasslach auf des Reiches Strassen angegriffen, gefänglich in das Schloss Adeltzheim geführt und allererst hernach der Stadt Augsburg, deren Diener dieselben Gefangenen sind, ihre Feindsbriefe zugesandt und darum mit ihren Helfern in die Reichsacht erklärt worden sind, und ihre Helfer, ihr Leib und gut aufhalten, fahen, bekümmern und wider sie verfahren soll, als sich gegen des Reichs offenbare Aechter zu thun gebührt.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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