Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):
verbrannt

publiziert: Chmel
 1454 05 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3192
erneuert dem Ritter Friedrich von Seckendorf, genannt Aberdar zu Möhren, welchem sein Privilegium über den Markt Möhren in dem vergangenen Kriege zwischen den Reichsfürsten und Städten verbrannt ist, dasselbe, macht Mieren von Neuem zum Markt mit den gewöhnlichen Freyheiten, 3 Jahrmärkten (Lichtmess, achten Tag nach Pfingsten, nächsten Tag nach Michaelis), einem Wochenmarkte (alle Montage), auch mögen er und seine Nachkommen im Schlosse und Markte Mieren denen, die sich flüchten (um gemeine Verhandlung und Frevel) Sicherheit und Geleit geben, und Juden halten.

 

publiziert: Chmel
 1455 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3435
bestätigt dem Hanns von Heimenhofen das Gericht, Zwing und Bann zu seinen 2 Dörfern Kumertzhofen und Mutitzhofen, worüber seine Privilegienbriefe ihm in seinem Schlosse Hohentann verbrannt sind.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1456 12 13 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 23-97
erneuert der Stadt Heimsheim, die vor etlichen Jahren verbrannt ist, ihr Stadtrecht und verleiht Wochenmarkt

 

publiziert: Chmel
 1471 07 03 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6249
bestätigt den Gebrüdern Johann, Albig und Rudolph Grafen zu Sulz, Landgrafen im Klettgau (Cleggau), denen in ihrem Hause zu Rotweil ihre Privilegienbriefe verbrannt sind, ihre Privilegien, insbesondere die Freyheit von fremden Gerichten. Alle Strafen und Bussen von Leuten in ihrem Gebiethe sollen bloss von ihren Amtleuten erhoben werden; Sträflinge, durch Fremde weggeführt, dürfen sie reclamiren u. s. w.

 

publiziert: Chmel
 1492 07 05 Linz
Reichsregister

Chmel: 8814
verleiht dem Grafen Ulrich zu Montfort (nachdem der Kaiser vor verschiedenen Jahren weiland Heinrichen Grafen zu Montfort von seinet- und des gedachten Ulrichs seines Bruders wegen, die Herrschaft Tettnang mit Zugehör und den Herrlichkeiten, hohen und niedern Gerichten und andern Gerechtigkeiten zu der Grafschaft zum Eglof gehörig, so Pfandschaft vom Reiche ist, verliehen, darüber aber die Lehenbriefe verbrannt sind) dieselben Lehengüter von Neuem.

 

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):


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