Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
urkundlich

publiziert: Chmel
 1452 05 15 Ferrara
Reichsregister

Chmel: 2858
erlaubt Ulrich, dem jüngern Grafen von Matsch, auf ein Jahr seinem Unterrichter in den Gerichten zu Schiers, Sewis und Castels im Prettengau den Blutbann zu empfehlen, bis dorthin soll er seine Gerechtigkeit darauf urkundlich beweisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 06 10 Nürnberg
Original

ermahnt Bf. Rudolf von Würzburg, Wilhelm von Bibra urkundlich zuzusichern, die Pfandschaft, die dieser auf das Schloss und Amt Steinau verliehen bekommen hat, nicht nur zu Lebzeiten Wilhelms von Bibra, sondern auch zu Lebzeiten von dessen [Wilhelms] Sohn nicht zu lösen.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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