Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 30):
trotz

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 08 23 Hainburg
Original

Reg Fr.III.: 12-18
Chmel: 0096
bestätigt Gültigkeit von n. 17 trotz Pergamentschaden

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 05 28 Wien
Kopial

verhängt über alle Mannsgeschlechter von Würzburg und über 14 Jahre alte Würzburger die Aberacht, da sie trotz eines Achtbriefes, welcher auf Klage des Nürnberger Bürgers Burkart Friderecker vom Reichshofgericht über Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Würzburg verhängt worden ist [Deperditum?], die Klagsache nicht bereinigt haben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1450 07 26 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

benachrichtigt Stadt Wien, dass ihm Wolfgang Strobl vorgebracht habe, dass er in seiner Abwesenheit in die Acht gebracht worden sei und trotz des Nachweises seiner Unschuld keinen Freispruch hat erwirken können. befiehlt Strobl freies Geleit zu geben und seine Sache unverzüglich zu regeln

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 03 08 Wiener Neustadt
Original

macht Stadt Wien darauf aufmerksam, dass Ulrich von Eitzingen trotz seiner Aufforderung noch immer gefangen ist, obwohl er in seinem Auftrag in Wien war. Er befiehlt seine Freilassung und wiederholt die Anfrage nach seiner Sicherheit bei einem Besuch der Stadt

 

publiziert: Chmel
 1461 06 24 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 3883
ermahnt Wien zur Treue trotz der Absage Hz. Albrechts

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 09 01 Graz
Original

Reg Fr.III.: 28-307
teilt Windsheim mit, daß er Bf. Johann von Würzburg, welcher trotz seiner Verbote den sog. Guldenzoll in Franken weiter einnehme, das Landgericht des Herzogtums Franken, das Zentgericht und das Brückengericht zu Würzburg entzogen habe

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 01 03 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gestattet den Lübeckischen Kaufleuten, mit Lüneburg trotz Achterklärung auf zwei Jahre in Geschäftsverbindung zu bleiben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-802
wiederholt gegenüber Wimpfen und Windsheim sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-803D
wiederholt gegenüber Rothenburg, (Schwäbisch-)Hall und Heilbronn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-804D
wiederholt gegenüber Weißenburg und Landau sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-805D
wiederholt gegenüber Speyer sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-806D
wiederholt gegenüber Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl und (Donau-)Wörth sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-807D
wiederholt gegenüber Esslingen, Bopfingen und Aalen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-808D
wiederholt gegenüber Ulm, Biberach, Pfullendorf, (Schwäbisch-)Gmünd und Giengen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-809D
wiederholt gegenüber Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg, Oberehnheim, Münster im St. Georgiental, Rosheim, Türkheim, und anderen Städten in der Landvogtei Elsass sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-810D
wiederholt gegenüber Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-811D
wiederholt gegenüber Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-813D
wiederholt gegenüber Aachen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-814D
wiederholt gegenüber Worms sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-815D
wiederholt gegenüber Nürnberg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 30):


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